Hefti Thomas · Ständerat · 2019-03-20
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-20
Wortprotokoll
Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie, dieser Initiative keine Folge zu geben. Ich muss und will zu Beginn darauf hinweisen, dass ich Präsident des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe Glarus Süd bin, einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt im alleinigen Eigentum der Gemeinde. Deren Stimmberechtigte haben 2010 vor dem Start der neuen Gemeinde in der Gemeindeordnung festgelegt, dass es in den Technischen Betrieben unter anderem eine Installationsabteilung gibt, und dies anlässlich einer Revision der Gemeindeordnung vor zwei Jahren bestätigt.
Was will die parlamentarische Initiative unseres Ratspräsidenten?
1.[NB]Es seien gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die verhinderten, dass Unternehmen, an denen der Bund, die Kantone oder die Gemeinden finanziell beteiligt sind oder die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, ihre Stellung dazu nutzten, auf dem freien Markt Konkurrenzvorteile zu erlangen und damit den Wettbewerb zu verzerren.
2.[NB]Insbesondere unzulässig sein sollen Quersubventionierungen und jede andere Form der Verwendung von Daten oder Ressourcen, die dank eines öffentlichen Auftrags erlangt wurden, soweit sie geeignet sind, den freien Wettbewerb zu verfälschen.
3.[NB]Die Gemeinwesen sollen der Wettbewerbskommission jährlich über ihre Eigentümerstrategie, über die Notwendigkeit für das betroffene Unternehmen, die gewerblichen Tätigkeiten weiter zu erbringen, sowie über die Massnahmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 8 des Binnenmarktgesetzes Bericht erstatten. Der Jahresbericht soll veröffentlicht werden, was eigentlich selbstverständlich ist.
4.[NB]Die Wettbewerbskommission kann mit Verfügung weiter gehende Massnahmen zur Geschäftstätigkeit, zur Rechnungsführung, zur Finanzierung und zur Organisation des Unternehmens anordnen oder gewisse Tätigkeiten untersagen.
Zunächst ist festzuhalten, dass diese parlamentarische Initiative nicht die Form einer allgemeinen Anregung hat, sondern, wie Sie eben gehört haben, sehr detaillierte und ins Einzelne gehende Gesetzesbestimmungen vorschlägt. Es wird klar gesagt, wie das bestehende Recht revidiert werden soll. Wir wissen somit, wozu wir Ja sagen, wenn wir Folge geben, was die Mehrheit Ihrer Kommission mit 8 zu 5 Stimmen eben nicht will.
Worin war sich Ihre Kommission einig? Sie war sich nämlich in einigen Punkten einig. Die parlamentarische Initiative stellt zunächst Fragen bzw. wirft Punkte auf, die berechtigt sind bzw. tatsächlich zu problematischen Situationen führen können. Wie könnte es denn auch anders sein? Der Initiant ist ja ein sehr geschätztes und geachtetes Mitglied unseres Rates, zurzeit sogar dessen Präsident.
Weiter gab es in der Kommission den allgemeinen Tenor, dass der vorgeschlagene Text auf Vorbehalte stösst; da kamen dann die Differenzen. Für die einen sind diese Vorbehalte derart, dass sie sagen, dieser Initiative sei keine Folge zu geben, und das ist die Mehrheit der Kommission. Für die anderen waren diese Vorbehalte nicht derart, dass sie keine Folge geben wollten. Kollege Rieder wird anschliessend die Sicht darlegen, die wohl auch von der Minderheit der Kommission geteilt wird.
Ich möchte speziell auf die Beweggründe der Mehrheit eingehen. Diese stützen sich nicht zuletzt auf die Ausführungen in einer Notiz des WBF zuhanden der WAK, auf den konkreten und präzisen Text der parlamentarischen Initiative und auf die sich daraus ergebenden Folgen für die Zuständigkeit der Weko. In der Notiz des WBF wird namentlich Folgendes ausgeführt: "Die Frage der Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen lässt sich nicht ohne Weiteres bejahen" - nicht ohne Weiteres bejahen! Die neuen Regulierungen würden insbesondere bei den Gemeinden zu einem "sehr grossen Arbeitsaufwand" führen - nicht nur bei den Gemeinden, sondern auch bei der Weko. Es käme selbstredend zu starken Eingriffen in die kantonale Souveränität und in die Autonomie der Gemeinden. Wir können im Text der parlamentarischen Initiative sehr klar und detailliert lesen, was die Weko künftig alles tun soll: Berichte erhalten und dann schliesslich mit Verfügung unter Umständen weiter gehende Massnahmen zur Geschäftstätigkeit, zur Rechnungsführung, zur Finanzierung und zur Organisation des Unternehmens anordnen oder auch Tätigkeiten untersagen. Dazu kommt zur Abrundung eine neue Art von Verbandsbeschwerderecht gegen solche Verfügungen der Weko, welches gewissen Berufs- und Wirtschaftsverbänden zustehen soll.
Ich habe einleitend gesagt, dass der Vorstoss durchaus berechtigte Fragen anspreche. In der Kommission wurden z. B. auf nationaler Ebene Firmennamen wie Alpiq oder BKW genannt. Diese mögen zum Teil auch Anlass für diesen oder ähnliche Vorstösse sein. Die genannten Unternehmen würden vielleicht als grosse, börsenkotierte Gesellschaften die neue Bürokratie noch am ehesten bewältigen können. Hingegen wird das für die Hunderte von Gemeinden, die an Unternehmen beteiligt sind oder sie alleine halten, viel weniger einfach sein. Eine A4-Seite wird für die Berichterstattung an die Weko sicher nicht genügen. Wer das glaubt, ist naiv. Die Forderungen im uns vorliegenden Text der parlamentarischen Initiative überziehen das ganze Land mit einem wahren Tornado an Bürokratie.
Halten Sie sich vor Augen, dass diese Gemeindebeteiligungen in der Regel auf Entscheiden der Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung basieren. Dort sind oft auch die Rechnungen zu genehmigen; es können Fragen gestellt und es kann auf demokratische Weise Einfluss genommen werden. Wollen wir nun einen Text, der - ich wiederhole es - zwar durchaus berechtigte Fragen aufwirft, aber bei ganz vielen Fragen auf relativ bedeutende Vorbehalte stösst, einfach weiterbearbeiten lassen? Ist das im Sinne dessen, was die Mehrheit in diesem Saal vor einer guten Stunde mit der Regulierungsbremse beschlossen hat? Wohl kaum! Ich denke, das wäre vielleicht der erste Fall für die Regulierungsbremse, wenn sie denn Wirkung zeigt.
Die Mehrheit sagt: Wir sollten jetzt nicht auf diesem Weg weitergehen - übrigens, ohne dass irgendeine Anhörung bei Kantonen oder Gemeinden vorgenommen worden wäre -, nicht mit diesem parlamentarischen Mittel! Es gäbe tauglichere Mittel, wenn man auf diesem Weg vorangehen wollte. Und man hätte vielleicht sogar raschere Resultate.
Daher empfiehlt Ihnen die Kommission, dieser Initiative - auch im Sinne dessen, was Sie vorhin beschlossen haben - keine Folge zu geben.