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Germann Hannes · Ständerat · 2019-03-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-20

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat ausgezeichnet wiedergegeben, wie die Diskussion in der WAK gelaufen ist. Tatsächlich haben wir in der WAK den Handlungsbedarf erkannt. Das wäre eigentlich einer der beiden Gründe, weshalb man der parlamentarischen Initiative Folge geben könnte.

Nun ist aber der Text dieser parlamentarischen Initiative, wie es auch Herr Levrat auf den Punkt gebracht hat, schon nicht ganz ohne Probleme. Er bedeutet doch einen weitgehenden Eingriff in die Autonomie von Kantonen und Gemeinden. Sie wissen, dass ich Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes bin. Da hat man natürlich keine Freude an derlei Diktaten aus dem Bundeshaus, wenn der Bund nicht schon bei sich selber anfängt. Das wäre es eigentlich: Der Bund müsste bei sich selber anfangen, statt jetzt hier den Kantonen und Gemeinden direkt zu sagen, was für sie richtig sei und was nicht.

Aber es gibt Handlungsbedarf, das ist unbestritten. Wir müssen hier eine Lösung finden, um diese Abgrenzungsprobleme einigermassen zu regeln. Wollen wir jetzt aber damit sagen, dass es den Kantonen künftig verboten sei, eine Kantonalbank mit Staatsgarantie zu führen? Sie wissen, nach dem Rahmenabkommen ist das eine staatliche Beihilfe, spätestens dann, wenn die Dienstleistungen auch dabei sind. Das geht nicht.

Die Kantone haben ihre Verfassungen autonom beschlossen. Einige Kantone haben eine Gebäudeversicherung, die in staatlicher Hand ist, andere haben sie privatisiert. Das liegt in ihrem Ermessen und entspricht unserem gelebten Föderalismus, den wir jeweils am 1. August auch wieder landauf, landab loben.

Wie gesagt, wenn also vorgeschlagen wird, Kantone und Gemeinden müssten, wenn sie an öffentlichen Unternehmen beteiligt sind, sicherstellen, dass die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie für private Unternehmen gelten, halte ich das schon fast für einen Widerspruch in sich. Die Eigentümer - hier liegt der kritischere Punkt -, also Gemeinden und Kantone, müssen der Wettbewerbskommission jährlich Bericht über die Erforderlichkeit der Eigentümerschaft ablegen. Ich bitte Sie, das dann einmal auszuformulieren. Das könnte man in der zweiten Phase der parlamentarischen Initiative selbstverständlich tun; die Frage ist einfach, inwieweit wir tatsächlich davon abweichen wollen und inwiefern wir Kantonen und Gemeinden einen Zugriff durch die Weko aufoktroyieren wollen. Wenn wir das auf Bundesebene regeln könnten, hätte ich nichts dagegen. Ich zähle mich auch zu jenen Kräften, an die Herr Schmid appelliert hat; ich bin ja nicht nur Standes- und Gemeindevertreter, sondern bin auch sehr nahe an Wirtschaft und Gewerbe. Ich setze mich selbstverständlich für gute Lösungen ein, aber niemals für Bürokratie!

Wenn eine Gemeinde heute einen Tarif festlegt, dann muss sie das bereits dem Preisüberwacher melden, und der kann dann seinen Senf dazugeben und eine Stellungnahme machen. Wenn er mit dem Tarif nicht einverstanden ist, dann ist das sehr wohl verbindlich. Ich frage mich, ob mit dieser Initiative künftig jede Gemeinde - es sind immer noch über 2000 - und jede Stadt in diesem Land nebst dem Preisüberwacher auch noch der Weko Bericht erstatten müssten. Sie können sich schon über teure Verwaltungen ärgern, aber genau mit solchen Vorstössen respektive mit solchen bürokratischen Auflagen plagen wir die Falschen, nämlich Kantone und Gemeinden, bei der Ausführung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Sie meinen mit dem Vorstoss eigentlich etwas ganz anderes, aber dem Gewerbe helfen wir nicht, wenn Gemeinden und Kantone zuhanden der Weko Berichte schreiben müssen. Wenn der parlamentarischen Initiative Folge gegeben wird - was ich hier zu spüren glaube -, dann haben wir in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben noch ein grosses Stück Arbeit vor uns.

Ich bleibe - trotz guter Argumente für die Initiative - auf der Seite der Kommission.