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Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-03-20

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Niemand bestreitet glücklicherweise, dass eine elektronische Identität im digitalen Zeitalter ein Muss ist. Was für Estland seit rund einem Jahrzehnt zum Alltag gehört, ist bei uns noch immer keine Selbstverständlichkeit, auch wenn in Schaffhausen und Zug der digitale Pass bereits Realität ist und seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird. Im Vordergrund steht also nicht die Frage, ob, sondern von wem und auf welche Weise die E-ID schweizweit realisiert wird.

Für uns Grüne, die sich durchaus auch zur Privatwirtschaft bekennen, gibt es Aufgaben und Dienstleistungen, die ohne Wenn und Aber dem Staat vorbehalten sein sollten, weil sie von höchster Bedeutung sind. Sie dürfen weder dem Zufall noch reinem Kommerzdenken überlassen werden. Die Infrastruktur muss bei der öffentlichen Hand sein. Dazu gehört die Wasserversorgung genauso wie die Herausgabe von Pässen oder eben von elektronischen Identifikationsmitteln. Dies sind Kernaufgaben des Staates. Dass sich dieser sogenannter Gehilfen aus der Privatwirtschaft zur Erfüllung seiner Kernaufgaben bedienen darf, versteht sich von selbst. Niemand verlangt beispielsweise, dass der Staat selbst Banknoten oder Pässe druckt. Aber er gibt die Pässe heraus, wacht darüber und schreitet bei Fehlverhalten ein.

Die Zielsetzung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste ist klar. Es soll die Möglichkeit bieten, sich im Internet auf sichere und einfache Weise auszuweisen, was bei digitalen Online-Anwendungen und bei E-Government wichtig ist. Damit wird die Förderung des sicheren elektronischen Geschäftsverkehrs unter Privaten und mit Behörden realisiert, zum Beispiel bei der Steuererklärung oder bei der Einholung eines Betreibungsregisterauszuges.

Das Problem dieser Gesetzesvorlage liegt darin, dass zur Erreichung dieser Ziele die Aufgaben zwischen Staat und Privatwirtschaft aufgeteilt und wichtige Aufgaben Privaten übertragen werden. Zwar soll der Staat weiterhin seine Hauptaufgabe erfüllen: die amtliche Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person. Da der Staat aber angeblich angesichts der Dynamik des technologischen Wandels nicht in der Lage wäre, die technischen Trägermittel für die Identifizierung selbst zu entwickeln und herzustellen, soll dies die Privatwirtschaft übernehmen.

Der Betrieb des E-ID-Systems sowie die Ausstellung der E-ID sollen folglich Sache von privaten Anbietern sein. Der Staat soll jedoch auch in diesem Bereich eine wichtige Rolle übernehmen, denn er soll die Anbieter und Anbieterinnen und die von ihnen eingerichteten Systeme einem strengen Anerkennungsverfahren unterziehen und sie und ihre Systeme regelmässig kontrollieren. Dies ist aber ein eklatanter Widerspruch: Wenn der Staat das Wissen hat, um regelmässige und strenge Kontrollen durchzuführen, hat er wohl auch das Wissen zur technischen Umsetzung und zum Vertrieb der E-ID. Wenn nicht, dann wäre es höchste Zeit, dass sich auch[NB]die[NB]Bundesverwaltung dieses Wissen aneignet. Der Beweis liegt darin, dass bei Swiss Sign, die eine E-ID herausbringen soll, namhafte Staatsbetriebe wie SBB, Post und Swisscom aktiv beteiligt sind. Wieso in die Weite schauen, wenn das Gute so nahe liegt?

Auch wir Grünen sind der Ansicht, dass die E-ID sehr wichtig ist und dass wir Lösungen für die digitale Welt schaffen und auf die Vorlage eintreten sollten. Mit dem vorliegenden Entwurf sind wir aber ganz und gar nicht zufrieden. Wenn ein Staat nicht einmal in der Lage ist, seine hoheitlichen Aufgaben selbst zu erfüllen, dann hat er sie schon abgegeben.

Wir haben in der Kommission den Antrag gestellt, die Vorlage zurückzuweisen, damit nur der Staat eine E-ID ausstellen kann. Wir haben diesen Antrag jedoch zugunsten des Rückweisungsantrages der Minderheit Marti Min Li zurückgezogen und beantragen, diesem Rückweisungsantrag zu folgen.

In der Detailberatung haben wir ein paar Verbesserungsvorschläge eingebracht, die vor allem die Rollenverteilung und Datenschutzbestimmungen betreffen. Sollten Sie die Vorlage nicht zurückweisen und sollten die Verbesserungsvorschläge nicht durchkommen, werden wir das Gesetz in dieser Form nicht unterstützen.

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