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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-03-20

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-03-20

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Arslan ist in Zusammenhang mit Artikel 12 zu sehen. Diese Minderheit will Artikel 12 gänzlich streichen, in dem definiert ist, dass die E-ID persönlich ist und nicht Dritten überlassen werden darf. Zudem enthält dieser Artikel auch die Sorgfaltspflichten, respektive er regelt, dass der Bundesrat die Sorgfaltspflichten definiert und festlegt.

Die E-ID ist genauso persönlich zu sehen wie ein Pass oder eine Identitätskarte. Es kann nicht angehen, dass ein Erwachsener die E-ID einem Jugendlichen überlässt, damit dieser ein Buch bestellen kann. Dieser Jugendliche könnte mit dieser E-ID ebenso gut eine ganze Kiste Whisky bestellen. Der Lieferant, der seine Bestellprozesse so abwickelt, dass er mit der E-ID überprüft, ob der Jugendliche eben ein Jugendlicher ist oder nicht bzw. ob die Altersgrenze eingehalten wird, käme dann letztendlich in die Bredouille, nur weil irgendeine Person einem Jugendlichen die E-ID weitergegeben hat.

Aus Sicht der BDP-Fraktion sollen die Inhaber der E-ID Sorgfaltspflichten haben wie die Inhaber eines Passes oder einer Identitätskarte. Man soll sorgfältig damit umgehen. Die BDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass Sie hier mit der Mehrheit stimmen sollen, um auch die Rechtsunsicherheiten, wie sie meine Vorrednerin soeben auch erwähnt und ausgeführt hat, zu verhindern.

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