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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2019-03-20

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d und auch in Artikel 12 geht es um die Sorgfaltspflichten oder Verhaltenspflichten, welche den Nutzerinnen und Nutzern einer E-ID zusätzlich auferlegt werden sollen. Die kritischen Einwände der Konsumentenorganisationen und des Datenschützers haben uns überzeugt, dass wir darauf verzichten sollten. Wir schaffen nämlich damit die Möglichkeit, der Bürgerin bei der Identifizierung im elektronischen Geschäftsverkehr Pflichten aufzuerlegen, die sie im analogen Verkehr nicht hat. Wir lösen damit mehr Fragen und Unsicherheiten aus, als wir beseitigen.

Es wird z. B. aufgeführt, dass eine E-ID persönlich ist und Dritten nicht überlassen werden darf. Darf ich nun das Gerät übergeben, aber nicht das Passwort? Oder bin ich immer verpflichtet, das Gerät selber zu bedienen? Es kommt natürlich darauf an, ob es nur um die Vereinbarung eines Arzttermins oder ob es um die Eröffnung eines Bankkontos geht. Da geht es, wir haben es schon gehört, natürlich um unterschiedliche Sicherheitsniveaus. Diese werden in den Artikeln 4 und 5 genau beschrieben. Bereits Artikel 12 Absatz 1 löst Unklarheit aus. Was ist mit Absatz 3? Welche weiteren Sorgfaltspflichten regelt dann der Bundesrat?

Wir von der SP-Fraktion empfehlen Ihnen, der Minderheit Arslan zu folgen und Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d sowie Artikel 12 zu streichen.

Ich nehme hier auch bereits mein Fraktionsvotum zur Minderheit II zu Artikel 12 vorweg. Selbstverständlich unterstützen wir, falls Artikel 12 nicht gestrichen wird, die Ergänzung, dass der Identity Provider keine zusätzlichen Sorgfaltspflichten auferlegen darf.

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