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Vogler Karl · Nationalrat · 2019-03-20

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-20

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, bei Artikel 15 gibt es vier Minderheitsanträge. Die CVP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Gmür-Schönenberger und folgt im Übrigen immer den Anträgen der Mehrheit.

Ich beginne mit Artikel 15 Absatz 1 Litera cbis bzw. dem entsprechenden Minderheitsantrag, den ich Sie bitte zu [PAGE 503] unterstützen. Die Minderheit Gmür-Schönenberger verlangt, dass der Identity Provider das E-ID-System derart ausgestaltet, dass für Menschen mit Behinderung, etwa für Blinde oder für Menschen mit Gehörproblemen, keine Benachteiligung bei der Beantragung einer E-ID entsteht. Die Festschreibung dieser Verpflichtung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, da die Identity Provider private Akteure sind und nur die tiefsten Voraussetzungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz erfüllen müssen. Das heisst, für Private gilt das Behindertengleichstellungsgesetz nur sehr eingeschränkt. Will man, wie das die Verwaltung im Rahmen der Kommissionsberatung explizit ausgeführt hat, eine Benachteiligung von Behinderten bei der Beantragung einer E-ID verhindern - und das will unsere Fraktion ganz explizit -, so ist die entsprechende Ergänzung in den Absätzen 1 und 3 von Artikel 15 notwendig. Ich ersuche Sie daher, die Minderheit Gmür-Schönenberger zu unterstützen.

Ich komme zum Minderheitsantrag Arslan zu Artikel 15 Absatz 1 Litera j. Die Minderheit verlangt, dass der Identity Provider die Daten, die bei einer Anwendung der E-ID entstehen, unverzüglich vernichtet. Die Mehrheit unterstützt die bundesrätliche Fassung und will eine Vernichtung nach sechs Monaten. Die CVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag der Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass Transaktionen im Streitfall nachvollziehbar sein müssen. Die Inhaberin oder der Inhaber einer E-ID soll nachträglich während sechs Monaten noch die Möglichkeit haben, die Verwendung der E-ID online nachzuvollziehen. Werden diese Daten sofort gelöscht, wird das nicht mehr möglich sein.

Kurz zum Antrag der Minderheit Marti Min Li zu Artikel 15 Absatz 1 Litera m: Die Minderheit will sicherstellen, dass bei fehlendem Wettbewerb die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht von einem oder wenigen Anbietern diktiert werden können. Richtig ist, dass das Gesetz keine Preisregulierung vorsieht. Wenn nun tatsächlich kein wirksamer Wettbewerb entstehen sollte, was nicht ganz ausgeschlossen werden kann, so würde das die Wettbewerbskommission eben feststellen, mit der Folge, dass dann das Preisüberwachungsgesetz zum Tragen käme. Damit ist Gewähr dafür gegeben, dass korrekte und faire Preise zur Anwendung gelangen. Unsere Fraktion unterstützt deshalb die Kommissionsmehrheit.

Ich komme damit zum letzten Minderheitsantrag bei Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe n: Da soll nach dem Willen der Minderheit sichergestellt werden, dass der Identity Provider die Identifikations- und Nutzungsdaten nicht für eigene Zwecke verwendet. Diese vorgesehene Ergänzung ist unnötig, weil Entsprechendes, wie es auch im Rahmen der Kommissionsberatung gesagt wurde, bereits durch das Datenschutzgesetz geregelt und abgesichert ist. Die Ergänzung des Gesetzes gemäss Antrag der Minderheit ist damit unnötig. Auch hier wird die CVP-Fraktion der Mehrheit folgen.

Zusammengefasst bitte ich Sie, bei Artikel 15, ausser beim Minderheitsantrag Gmür-Schönenberger, immer der Mehrheit zu folgen.