Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2019-03-21
Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2019-03-21
Wortprotokoll
Gerne nehme ich zum Aussenpolitischen Bericht 2018 aus der Sicht der EVP Stellung. Der Fokus des diesjährigen Berichtes liegt auf den Guten Diensten der Schweiz, wie den Schutzmandaten, der Gaststaatpolitik sowie der Vermittlung und Dialogunterstützung. Dies ist begrüssenswert, und diese Punkte sollten auch in der Zukunft ein starkes Gewicht in der Aussenpolitik des Bundesrates haben. Ich möchte auf zwei Punkte des Berichtes näher eingehen, auf die Cyberrisiken und auf die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz.
Zu den Cyberrisiken: Leider fällt gerade im Teil zu den Cyberrisiken die Bilanz eher nüchtern aus. Hier wäre es wünschenswert, dass der Bundesrat einen stärkeren Fokus auf die Thematik setzt. Gemäss dem Aussenpolitischen Bericht 2018 hat das EDA sein Engagement im Cyberbereich ausgebaut und das Büro des Sondergesandten für Cyberaussenpolitik und Cybersicherheitspolitik geschaffen, welches sich für einen offenen, freien und sicheren Cyberraum einsetzt. Ebenfalls hat der Bundesrat die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken 2018-2022 verabschiedet. Dies ist begrüssenswert; wir sind allerdings noch lange nicht am Ziel. So gab es z. B. in jüngster Zeit vermehrt Cyberangriffe auf zahlreiche Schweizer Firmen. Man fühlt sich machtlos und angreifbar. Der Laie hat keine Chance gegen diese Profis und ist deshalb auf den Staatsschutz angewiesen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass bereits jetzt konkretere Massnahmen für den Schutz vor Cyberattacken ergriffen werden müssen. Der Bundesrat muss deshalb verstärkt dagegen vorgehen, auch departementsübergreifend, um einen optimalen Schutz vor potenziellen Gefahren von innen und aussen bieten zu können. Der Cyberbereich sollte aus meiner Sicht einen höheren Stellenwert in der Aussenpolitik erhalten.
Kommen wir zum Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik in Anhang 1: Damit kommt der Bundesrat dem Postulat 00.3414 der APK-NR vom 14. August 2000 nach. So zeigt der Bericht auf, dass die Menschenrechte unter zunehmendem internationalem Druck stehen. Dies zeigt sich z. B. dadurch, dass nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen zunehmend in ihrer Arbeit behindert werden, wobei auf die nationale Sicherheit oder die Verteidigung der staatlichen Souveränität verwiesen wird.
Insgesamt liefert der Bericht einen guten Überblick über die Tätigkeit in der vierjährigen Berichtsperiode. Wer jedoch das Postulat der APK-NR mit dem Titel "Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz" gelesen hat, dem wird klar, dass auf einige Anliegen des Postulates nicht eingegangen wurde. Ich vermisse die verlangte Darstellung "menschenrechtlicher Kriterien" in den[NB]verschiedenen Politikbereichen, insbesondere in der "Entwicklungs-, Aussenwirtschafts-, Migrations- und Friedenspolitik". Auch der Religionsfreiheit wurde leider praktisch keine Bedeutung zugemessen. Ausserdem ist die "Offenlegung der Interessenkonflikte, in denen Werte der Menschenrechte gegen andere Werte abgewogen werden", nirgends zu finden. Zudem wird kaum kritisch Rechenschaft abgelegt über den geforderten "Einbezug von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Weiterentwicklung der [PAGE 521] Menschenrechtspolitik". Diese Punkte sollten vom EDA in Zukunft mehr beachtet werden.
Ich bedanke mich beim Bundesrat für diesen Bericht sowie bei den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA für ihre tagtägliche, wichtige Arbeit. In turbulenten und unsicheren Zeiten - wie zum Beispiel mit dem Brexit und mit einem amerikanischen Präsidenten wie Donald Trump - ist es noch wichtiger, dass wir als Schweiz verstärkt auf unsere diplomatischen Fähigkeiten und den Dialog setzen.