Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-15
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-15
Wortprotokoll
Zunächst geht es um die Frage, ob verschiedene Netzbetreiber, gemäss dem Antrag der Minderheit I (Hegetschweiler), oder eine Netzgesellschaft die Übertragungen durchführen. Der Bundesrat ist gegen verschiedene Netzbetreiber, weil Diskriminierungen möglich sind. Insbesondere kann der Missbrauch von Informationen über Lieferanten nicht ausgeschlossen werden; es handelt sich hier - wie zu Recht gesagt worden ist - um die Drehscheibe der Stromübertragung.
Auf die technischen Schwierigkeiten, die entstehen, wenn verschiedene Netzgesellschaften diese Übertragung machen, ist ebenfalls aufmerksam gemacht worden. Ich muss das nicht wiederholen. Der Bundesrat ist also ganz eindeutig der Meinung, dass eine Gesellschaft diese Übertragungen durchführen soll.
Es stellt sich die Frage: Soll das eine staatliche oder eine private Gesellschaft sein? Wenn schon ein Monopol, dann ist eigentlich ein staatliches Monopol immer besser als ein privates. Das ist richtig.
Abgesehen davon, dass ein staatliches Monopol nicht mehrheitsfähig ist, müssen Sie an Folgendes denken: Wie soll der Staat, wenn er sich mehrheitlich oder allein an diesem Monopol beteiligen soll, diesen Betrag aufbringen? Er müsste das kaufen. Das geht in die Milliarden. Denken Sie daran, dass für Cablecom ungefähr 4 Milliarden Franken bezahlt werden sollen. Wie soll der Bund dieses Geld aufbringen? Sie sagen jetzt vielleicht, er solle die Mehrheit an Swisscom verkaufen, aber dann gibt er dieses Monopol auf.
Eine Beteiligung des Staates an der Gesellschaft, wie wir sie vorschlagen, wäre möglich. Trotzdem will ich jetzt nicht auf das Votum von Herrn Walker bauen und sagen, der Bund habe eigentlich im Sinn, je die Mehrheit dieser Gesellschaft zu erwerben. Dem ist nicht so, das ist nicht die Meinung des Bundesrates. Es wäre zwar möglich, rein vom Wortlaut des Gesetzes her; aber der Bundesrat hat nicht im Sinn, hier eine Mehrheit zu erwerben.
Wir stellen uns daher auf den Standpunkt, dass es für die Übertragung notwendig ist, dass die Grundsätze des Service public genügend scharf formuliert sind. Diese Randbedingungen stehen jetzt im Gesetz, und wenn sie gelten, dann gelten sie gegenüber einem privaten Betreiber genau gleich, wie wenn es der Staat wäre, der diese Übertragung vornimmt.
Es wurde mehrmals gesagt, das Allerfürchterlichste wäre, wenn diese private Gesellschaft in ausländische Hände fallen würde. Das ist kein wesentliches Kriterium. Wenn es eine private Gesellschaft ist, kommt es nicht darauf an, ob das jetzt Schweizer Eigentümer sind oder ausländische. Denken Sie daran, dass es mehrere schweizerische Unternehmungen gibt, die auch Netze im Ausland haben. In unmittelbarer Nähe um die Schweiz herum werden Netze betrieben, die zum Teil anteilsmässig, zum Teil mehrheitlich in schweizerischer Hand sind. Dagegen wehrt sich auch niemand, und dagegen kann man nichts einzuwenden haben.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben.