Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2019-03-21
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-21
Wortprotokoll
Es geht nochmals um die Forschungsanstalt Agroscope. Die Finanzkommission hat an ihren Sitzungen vom 12. Oktober 2018 und vom 17. Januar 2019 die Motion Häberli-Koller beraten, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, Agroscope bis spätestens auf den 1. Januar 2021 in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit auszulagern. Die Anstalt soll direkt dem WBF angegliedert werden.
Die Finanzkommission ist bezüglich der Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt grundsätzlich kritisch eingestellt. Deshalb haben wir in einem ersten Schritt beim WBF einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen einer Auslagerung sowie der verschiedenen Varianten beantragt. Der von einer Arbeitsgruppe erarbeitete Bericht wurde uns an der Sitzung vom 17. Januar 2019 vorgestellt. Dabei wurde namentlich festgehalten, dass bei einer Auslagerung zusätzliche Ressourcen nötig wären, dass eine Auslagerung zu einer grossen Reorganisation führen würde - namentlich wegen der Trennung der Forschung von den Vollzugsaufgaben und Vollzugshilfen - und dass vorerst nur eine Erweiterung des Agroscope-Rates empfohlen werde.
Das WBF hat drei Varianten geprüft: erstens die Auslagerung in die dezentrale Bundesverwaltung und die Schaffung einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechnung und eigener Rechtspersönlichkeit; zweitens eine Auslagerung mit Integration in die ETH, die eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist; drittens keine Auslagerung, dafür eine Erweiterung des Agroscope-Rates, was die Erfüllung des zentralen Anliegens, nämlich die Integration der Anspruchsgruppen in den Agroscope-Rat, ermöglichen würde.
Diese letztgenannte Variante mit der Öffnung und Erweiterung des Rates unter Verbleib der Institution in der zentralen Bundesverwaltung könnte sehr einfach umgesetzt werden. Vorgesehen ist ein Agroscope-Rat, der sich aus bundesinternen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Landwirtschaft, des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie aus bundesexternen Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Forschung zusammensetzt. Der Rat hätte namentlich strategische Aufgaben. Die Arbeitsgruppe des WBF hat daher in ihrem Bericht empfohlen, diese Variante rasch im Sinne einer Übergangslösung umzusetzen.
Die Erweiterung des Agroscope-Rates und namentlich der Einbezug der landwirtschaftlichen Praxis ist in der Finanzkommission nicht bestritten und grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Angemerkt wurde, dass im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag, auch Grundlagen für umwelt- und tiergerechte Produktionsformen zu liefern, Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt- und Tierschutzinteressen im Agroscope-Rat Einsitz nehmen sollten. Weiter wurde in der Sitzung der Finanzkommission konkretisiert, dass diese sogenannte Übergangslösung auch eine definitive sein könnte, sobald ein definitiver Entscheid über die Governance der Agroscope in Kenntnis der Kosten gefällt sein wird.
Die Finanzkommission schlägt Ihnen nach intensiven Diskussionen vor, den Text der ursprünglichen Motion Häberli-Koller abzuändern, und zwar so, dass der Bundesrat einen Prüfungsauftrag für eine Umwandlung der Forschungsanstalt erhält. Ausserdem soll der Bundesrat die Konsequenzen dieser Umwandlung evaluieren, insbesondere in Bezug auf Kosten und Leistungen. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Rechtsform soll der Agroscope-Rat mit einer Vertretung aus der landwirtschaftlichen Praxis ergänzt werden. Der Agroscope-Rat ist bei der strategischen Ausrichtung für die Festlegung der Forschungsziele zuständig.
Die Mehrheit der Kommission steht wie gesagt einer Auslagerung der Agroscope kritisch gegenüber, namentlich wegen der zu befürchtenden Mehrkosten und der Abgabe der politischen Einflussnahme durch Parlament und Bundesrat. Der Änderungsantrag wurde daher in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die relativ starke Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass weitere Abklärungen für eine Auslagerung unnötig sind, da die Fakten vorliegen. Es ist ihr ein Anliegen, möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen, namentlich für das Personal der Agroscope, aber auch für die Agridea. Die Auslagerung wird nicht als der richtige Schritt und weitere Prüfaufträge werden als unnötig erachtet.
Ich komme zum Schluss: Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion gemäss Änderungsantrag anzunehmen.