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Lauri Hans · Ständerat · 2002-06-20

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-20

Wortprotokoll

Ich muss mich hier entschuldigen, dass ich diesen Antrag erst jetzt stelle, obwohl ich Mitglied der Kommission bin. Aber ich glaube, er ist nötig, gerade auch im Lichte der Diskussion von heute Vormittag. Grundlage meines Antrages ist die hohe Gefährdung, mit der die Person, die an der verdeckten Ermittlung beteiligt ist, konfrontiert ist. Diese besondere, aussergewöhnliche Gefährdung wird vom verdeckten Ermittler und von seinem Dienstherrn bewusst in Kauf genommen. Der verdeckte Ermittler hat in das kriminelle Umfeld einzudringen, mit dem Ziel, besonders schwere Straftaten aufzuklären. Er muss in ein Milieu eindringen, das sich durch Gewerbsmässigkeit, Bandenmässigkeit oder durch eine kriminelle Organisation auszeichnet. Noch mehr: Er muss gegebenenfalls sogar darauf einwirken, dass sich ein Tatentschluss konkretisiert. Mit anderen Worten: Er ist sehr direkt in einem Milieu engagiert, mit physischem Kontakt. [PAGE 544]

Bei dieser besonderen, in Kauf genommenen Gefährdung des verdeckten Ermittlers ist es meines Erachtens zwingend, dass besondere dienstrechtliche Bestimmungen zu dessen Schutz erlassen werden. Solche finden sich denn auch in verschiedenen Artikeln des Gesetzes. Aber weder der Bundesrat noch der Nationalrat hat eine besondere Bestimmung über den Ersatz von Schäden aufgenommen, welche den an der verdeckten Ermittlung beteiligten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen. Unsere Kommission hat das korrigiert, aber - nach einer nochmaligen Lektüre nach der Kommissionssitzung - meines Erachtens nicht mit der völlig ausreichenden Klarheit, die hier hinsichtlich des Versorgerschadens nötig ist.

Meine besondere Sensibilität kommt daher, dass ich früher einmal beruflich mit dem Tod zweier Mitarbeiter im Polizeieinsatz konfrontiert war, die aus nächster Nähe kaltblütig erschossen wurden. Es ist uns auch mit dem sehr guten Personalrecht des Bundes nicht von Anfang an gelungen, die Angehörigen dieser Mitarbeiter zufrieden zu stellen. Ich glaube, deshalb drängt sich eine solche Bestimmung auf, die es im Übrigen dem Bundesrat und den zuständigen kantonalen Behörden überträgt, die nötigen Einzelheiten festzulegen.

Kollege Schmid hat heute Morgen gesagt, es gehe hier nicht um den Einsatz von Rambos und ähnlichen Leuten. Wenn es sehr differenziert ausgewählte Leute sein sollen, dann haben sie einen Anspruch, dienstrechtlich entsprechend gestellt zu werden. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Es hat sich in der Abschrift ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Es sollte natürlich nicht "eines allfälligen Versorgungsschadens" heissen, sondern es geht um den "Versorgerschaden".

Im Übrigen ist diese Erweiterung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz entstanden.