Thurnherr Walter · 2019-03-22
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-03-22
Wortprotokoll
Ich will es auch kurz machen: Die Legislaturplanung hat ja jeweils eine spezielle Stellung. Das wird auch in dieser Diskussion sichtbar. Für die einen ist sie die Zusammenstellung dessen, was ohnehin vorgesehen ist, und für die anderen ist die Legislaturplanung einer der wenigen Orte, wo sich Regierung und Parlament einen längerfristigen Ausblick erlauben.
Seit zwanzig Jahren finden immer wieder Diskussionen über die Effizienz der Vorbereitung dieser Planung statt. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2018 zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 24. Mai 2018 eine Vereinfachung des parlamentarischen Verfahrens gemäss dem ursprünglichen Anliegen der zwei parlamentarischen Initiativen 16.402 und 16.425. In Bezug auf die parlamentarische Initiative 16.426, welche im Planungsbeschluss auch Vorhaben aufführen will, die vom Bundesrat bereits verabschiedet wurden und beim Parlament hängig sind, vertrat er eine ablehnende Haltung.
Zum Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 18. Oktober 2018, der Ihnen vorliegt, äussert sich der Bundesrat nicht, da es in Ihrer Kompetenz, in der Kompetenz des Rates, liegt zu entscheiden, ob die parlamentarischen Initiativen abgeschrieben oder ob die Initiativen mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, an die Kommission zurückgewiesen werden. Ich erlaube mir allerdings den Hinweis, dass wir die Arbeiten an der kommenden Legislaturplanung, die wir jetzt angefangen haben, gestützt auf das geltende Gesetz weiterführen werden.