David Eugen · Ständerat · 2002-06-20
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Absatz 2 machen. Den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 3 kann ich, aus den Gründen, die jetzt auch von Kollege Marty dargelegt worden sind, so akzeptieren. Hingegen scheint mir Absatz 2 schon bedenkenswert. Es wurde ausgeführt, der verdeckte Ermittler müsse, um sich im kriminellen Milieu zu rechtfertigen, in irgendeiner Weise dann doch zum Tatentschluss beitragen können. Mit anderen Worten: Verdeckte Ermittler, die einfach Mitläufer sind, die mitmachen, aber nicht den Tatentschluss hervorrufen, genügen nicht. Ich kann diese Meinung nicht teilen. Für mich wird hier eine Grenze überschritten, die der Staat nicht überschreiten sollte. Er sollte nicht zum Anstifter von schweren Straftaten werden und sollte solche Anstiftungen zu schweren Straftaten auch nicht mit Strafverfolgungsinteressen rechtfertigen.
Ich kann jetzt keine bessere Lösung vorschlagen. Wenn Sie diesen Antrag der Kommission jetzt gutheissen, wird es auch hier eine Differenz geben. Man wird sich - ich möchte das einfach im Hinblick auf die Diskussion im Differenzbereinigungsverfahren nochmals aufbringen - doch genau überlegen müssen, ob es notwendig ist, dass der verdeckte Ermittler selbst tätig wird, um den Tatentschluss zu einer schwerwiegenden Straftat hervorzurufen. Das muss nochmals sehr sorgfältig abgewogen werden. Man muss die Nachteile sehen, die eine solche Lösung hat, auch generell, nachher, in Bezug auf das Empfinden der Bevölkerung, der Rechtsunterworfenen, gegenüber der Tatsache, dass es dem Staat in bestimmten Fällen gestattet ist, Straftaten herbeizuführen. Das ist eine Grenze, die man nicht ohne Not überschreiten sollte.
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