Lexipedia

Romano Marco · Nationalrat · 2019-03-22

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-03-22

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat diese parlamentarischen Initiativen an verschiedenen Sitzungen beraten. Eine präzise Zusammenfassung der Etappen der Beratung finden Sie im schriftlichen Bericht der SPK vom 18. Oktober 2018.

Ähnliche Vorschläge entstehen zu Beginn praktisch jeder Legislatur. Nach der Beratung der Legislaturplanung meinen sowohl manche Ratsmitglieder - vor allem die neuen - als auch Kommissionen, man müsse am Verfahren etwas ändern, um es zu optimieren. Der Ideen sind immer sehr viele, ein Mehrwert besteht meist nur theoretisch, und zuletzt gibt es grundsätzlich einen reduzierten Handlungsspielraum.

Die Initiativen 16.402 und 16.425 verlangen, dass die Bundesversammlung von der Legislaturplanung des Bundesrates nur noch Kenntnis nimmt und dem Bundesrat nicht mehr Aufträge zur Änderung der Planung soll erteilen können. Das Verfahren wäre effizienter und die politische Debatte zeitlich begrenzt; das Parlament würde sich aber selber einschränken.

Die Initiative 16.426 fordert, dass auch Vorlagen, die in der Bundesversammlung bereits hängig sind, in die Legislaturplanung aufgenommen werden. Der Diskussionsstoff wäre somit grösser, wobei man zudem bestehende Projekte mit geplanten Absichten vermischen würde. Eine ähnliche Übung mit mehreren Änderungsvorschlägen wurde in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2015 vom Nationalrat abgelehnt. Sämtliche Änderungs- und Verbesserungsideen waren nicht mehrheitsfähig und brachten gesamthaft keinen Mehrwert.

Die Mehrheit der SPK kommt nach intensiver Beratung der drei vorliegenden parlamentarischen Initiativen und mit Blick auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 2018 mit 15 zu 9 Stimmen zum Schluss, dass es sinnvoll und zielführend sei, alle drei parlamentarischen Initiativen abzuschreiben.

Die ständige Wiederholung der Diskussion über das Verfahren der Legislaturplanung ist ein unnötiger gesetzgeberischer Aktivismus. Die Bundesversammlung ist verfassungsrechtlich verpflichtet, an wichtigen Planungen mitzuwirken. Es kann doch nicht sein, dass ein Parlament seine eigenen Kompetenzen beschneidet und sich selber einschränkt.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die im Jahre 2007 beschlossene Reform des Verfahrens den Aufwand auf ein vernünftiges Mass beschränkt hat. Es liegt dann noch an den Parteien, eine konstruktive Haltung zu übernehmen. Die von der Kommission mit ihrer Vorlage vom 24. Mai 2018 vorgeschlagenen Änderungen würden nur einen ungewissen Mehrwert generieren.

Aus diesen Gründen kommt die SPK mit 15 zu 9 Stimmen zum Schluss, dass die drei parlamentarischen Initiativen abzuschreiben sind.