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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-22

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-22

Wortprotokoll

Es ist in der letzten Zeit, eigentlich schon in dieser Legislatur, eine Unsitte geworden, dass man auf halbem Wege plötzlich Angst vor dem eigenen Mut bekommt und nach sehr guten Ideen und guten Ansätzen zurückkrebst. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen und diesen äusserst knappen, in der Kommission mit Stichentscheid gefällten Entscheid rückgängig zu machen und an diesem Entwurf festzuhalten.

Worum geht es? Sie alle, ich inklusive, unterschreiben Verträge, gehen Verträge auch über längere Dauer ein, ohne genau zu wissen, was eigentlich in den Vertragsbestandteilen alles enthalten ist. Sie alle, selbst die Juristen unter uns, lesen nicht alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, sei es in Konsumentenverträgen, sei es in anderen Verträgen. Ich habe täglich mit Vertragsauslegungen zu tun. Ich habe bereits, ich weiss es, über 2000 Verträge geprüft, analysiert und konnte sie dann verbessern oder häufig auch nicht verbessern. Genau darum geht es. Es geht um die Verträge, die Sie nicht verbessern können, um die Verträge, bei denen keine Vertragsfreiheit besteht. Sie können nicht einfach allgemeine Geschäftsbedingungen Ihres Telefonanbieters, Ihrer Versicherung, Ihrer Leasinggesellschaft, Ihrer Bank oder auch teilweise von Mietverträgen und anderen Dienstleistungsverträgen anpassen. Wenn Sie das tun möchten, bekommen Sie einfach diese Dienstleistung nicht. Sie können nicht im Shop, wo Sie Ihr neues Handy kaufen, zum Beispiel sagen, Sie wollten diese automatische Verlängerung des Vertrages nicht haben, Sie möchten diese Bestimmung herausstreichen, oder Sie möchten vor der Verlängerung informiert werden. Wenn [PAGE 579] das der Anbieter nicht von sich aus tut, sind diese Bestimmungen einfach im Vertrag drin.

Dieser Entwurf sah eigentlich vor, dass wir hier klare Regeln schaffen, und zwar nicht nur für solche Verträge, bei denen wir vermeintlich genau wissen, was wir unterschreiben, sondern vor allen Dingen beispielsweise auch für Verträge, die junge Leute abschliessen, wenn sie das erste Mal ein Abonnement abschliessen und das ohne Beistand ihrer Eltern tun. Es geht aber auch um alte Personen, die solche Dienstleistungsverträge eingehen, dadurch gebunden werden, diese automatisch weiterlaufen zu lassen, und dann erschrecken, wenn es heisst, der Vertrag laufe jetzt wieder zwei Jahre.

Das ist nicht mehr die Vertragsfreiheit, wie man sie sich vorstellt, wie sie früher einmal bestand, als man Verträge ausgehandelt hat. Vielmehr haben wir automatische Vertragsabschlüsse im Internet über allgemeine Geschäftsbedingungen, bei denen man irgendwo ein Kreuzchen macht. Darum macht es eben Sinn und ist es gerechtfertigt, dass wir hier zwischen der Vertragsfreiheit, die weiterhin herrschen soll - ich kann etwas weiterhin tun, wenn ich will -, und dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten wieder ein Gleichgewicht schaffen und dafür sorgen, dass wir ein System erhalten, in dem solche Verträge nicht automatisch weiterlaufen. Das sind wir unserer Gesellschaft schuldig.

Ich bitte Sie, dieser Fristverlängerung zuzustimmen, damit wir an der Vorlage weiterarbeiten können.