Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2019-03-22
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-22
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 15. November 2018 die Ergebnisse der Vernehmlassung über den Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) zwecks Einführung einer Adoptionsentschädigung diskutiert. Sie nahm zur Kenntnis, dass der Vorentwurf in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen wurde. Während diverse Vernehmlassungsteilnehmer den Adoptionsurlaub als unnötigen und nicht sachgerechten sozialpolitischen Ausbau grundsätzlich ablehnen, wurde er von anderer Seite als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen, der aber noch zu wenig weit gehe.
Die Kommission gelangte in der Beurteilung dieses Ergebnisses bei 10 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten zum Schluss, dem Rat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen.
Zur Vorgeschichte: Die Kommission nahm an der Sitzung vom 21. Januar 2015 die Vorprüfung vor und gab der parlamentarischen Initiative mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Sie diskutierte in der Folge an ihren Sitzungen vom 25. Februar und 7. Juli 2016 die Eckwerte für einen Erlassentwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines konkreten Entwurfes. Die Kommission einigte sich an der Sitzung vom 22. Juni 2017 bei 12 zu 12 Stimmen wiederum mit Stichentscheid des Präsidenten auf den ausgearbeiteten Vorentwurf zur Änderung des EOG.
Kurz zum Inhalt des Entwurfes: Er sieht für erwerbstätige Eltern einen über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter vier Jahre altes Kind adoptiert wird. Die Adoptionsentschädigung soll als Taggeld ausgerichtet werden. Gemäss Berechnungen des BSV würde ein so finanzierter Urlaub voraussichtlich rund 200[NB]000 Franken pro Jahr kosten.
Zu den wichtigsten Argumenten für und gegen die Abschreibung: Für die befürwortende Kommissionsmehrheit stellt die Adoption einen eigenverantwortlichen Entscheid dar; es sei nicht die Aufgabe des Bundes, in diesen Fällen organisatorische Vorkehrungen finanziell zu unterstützen. Wer ein Kind adoptiere, sei auch bereit, die notwendige Zeit für den Aufbau der Beziehung und die Betreuung zu investieren und sich dementsprechend zu organisieren. Zudem knüpfe die Adoption im Unterschied zur Mutterschaft nicht an die Geburt und den Gesundheitsschutz der Mutter an. Dementsprechend bestehe bei der Adoption kein Arbeitsverbot für die Frauen, und es gebe diesbezüglich auch keinen Erwerbsausfall, der entschädigt werden müsste. Schliesslich gebe das EOG den Kantonen bereits heute die Kompetenz, auf kantonaler Ebene Adoptionsentschädigungen auszurichten. Diese Regelung sei zweckmässig. Eine neue Bundesregelung würde zu einer weiteren Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund führen, was abzulehnen sei.
Die Kommissionsminderheit will den Auftrag an die Kommission im Sinne des Wohls der adoptierten Kinder aufrechterhalten. Die Zahl der Adoptionen sei in den letzten Jahren zurückgegangen, von 173 Adoptionen im Jahr 2013 auf 82 Adoptionen im Jahr 2016. Es sei notwendig, Adoptionen auch auf Bundesebene staatlich zu fördern. Die parlamentarische Initiative sei deshalb nicht abzuschreiben.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, die parlamentarische Initiative 13.478 abzuschreiben.