Bieri Peter · Ständerat · 2002-06-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-20
Wortprotokoll
Im 9. Kapitel, "Schlussbestimmungen", ist auf die Übergangsbestimmungen in Artikel 75 hinzuweisen. Der Nationalrat hat die Klärung der Frage einer zeitlich gestuften Einführung der neuen Finanzierung uns überlassen. Wir sind wie die WBK des Nationalrates der Ansicht, dass es keine bis ins Detail ausgeführte Übergangsbestimmung braucht.
Ganz klar sind wir ferner der Ansicht, dass die Finanzierung nicht sofort umgestellt werden soll. Die Kantone sollen zuerst von dem ausgehen können, was sie bisher erhalten haben, und vier Jahre Zeit haben, um sich auf die gemäss Pauschalen pro Kopf verteilten Gelder einzustellen.
Auch der Bund soll nicht sofort seinen Anteil an den Ausgaben der öffentlichen Hand für die Berufsbildung von heute rund 16 Prozent auf 25 Prozent erhöhen, sondern dies in der gleichen Zeit sukzessive tun. Es geht darum, die Anlaufzeit zu nutzen, die substanzielle Erhöhung zu verkraften, und nicht zuletzt auch darum, auf die Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.