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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2000-03-15

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Dies ist ein Schicksalsartikel des Gesetzes. Einmal mehr geht es um die Marktordnungspolitik. Es ist schon angetönt worden - wer die Elektrizitätswirtschaft kennt, weiss es -, dass da sehr grosse Interessen im Spiel sind, u. a. auch Interessen der Atel.

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen erstens, den Einzelantrag Leutenegger Oberholzer zu unterstützen, und wenn er nicht durchkommt, für die Mehrheit zu stimmen, also gegen die Minderheit I (Hegetschweiler). Die Minderheit I lehnt jede Netzgesellschaft ab. Die Mehrheit will eine privat organisierte Netzgesellschaft. Der Antrag Leutenegger Oberholzer will eine öffentlich-rechtliche Netzgesellschaft.

Hier sind folgende Überlegungen am Platz:

1. Jedes Netz, vor allem das Hochspannungsnetz, ist und bleibt auch nach der Liberalisierung ein natürliches bzw. ein technisches Monopol. Wenn Sie diese Netze sich selber überlassen, haben Sie dann Monopolrenten bei den Privaten. Denn es weiss jede Person in diesem Saal, dass wir nicht einfach frei weitere Hochspannungsnetze in der Schweiz und durch die Schweiz bauen können. Ein ungeregelter Wettbewerb bedeutet Monopolrenten zulasten der übrigen Wirtschaft. Deswegen ist es im Interesse der Wirtschaft und der Gross- und Kleinkonsumenten, eine national geregelte Netzgesellschaft zu kreieren.

2. Wer das Hochspannungsnetz kontrolliert, kontrolliert die strategische Drehscheibe für den gesamten Strommarkt. Wer das Hochspannungsnetz besitzt, entscheidet über Priorisierung, denn der Staat und die Behörde können ja nicht jedes technische Detail prüfen, wie zum Beispiel: Wer hat in Spitzenzeiten Zugang zum Netz: einheimischer Wasserstrom oder ausländische Durchleitungsenergie? Das Hochspannungsnetz ist die strategische Drehscheibe für die zukünftige Elektrizitätsmarktpolitik in der Schweiz.

3. Wenn Sie das Netz aufteilen, wie das die Minderheit I (Hegetschweiler) will, dann wird - das ist kein Geheimnis - das Westnetz sehr bald in privaten Händen oder in den Händen der Electricité de France sein und das Ostnetz z. B. von der Preussag oder von den Bayern kontrolliert werden. Auf jeden Fall werden es nicht mehr schweizerische Netze sein. Es ist kein Geheimnis, dass Herr Müller-Möhl als institutioneller Investor der EOS angeboten hat, dieses Netz für 800 Millionen Franken zu kaufen; er hat auch schon in der Finanzpresse angekündigt, der Börsenwert würde dann bald 3 bis 4 Milliarden Franken betragen.

Die ordnungspolitische Grundsatzfrage lautet: Wollen Sie jetzt einem Investor diese Monopolgewinne überlassen? Das bezahlt die übrige Wirtschaft. Die übrige Wirtschaft muss dann die Erträge erwirtschaften und das bezahlen. Niemand - weder die Haushalte noch die KMU, noch die Industrie - kann ein Interesse daran haben, dass das Hochspannungsnetz als natürliches Monopol in private Hände gelangt. Entscheidend ist für mich der jetzt stillschweigend beschlossene Artikel 6 Absatz 1bis - ich sage das auch an die Adresse der Investoren -, wonach Monopolrenten unzulässig sind und von der Schiedskommission abgeschöpft werden müssen.

Zusammenfassend möchte ich Ihnen nochmals unsere Position darlegen: Wir sind gegen den Antrag der Minderheit I [PAGE 280] (Hegetschweiler), der keine Netzgesellschaft will und eigentlich private Teilmonopole zulässt.

Wir sind für den Einzelantrag Leutenegger Oberholzer. Ein öffentlich-rechtliches Netz würde die Sicherheit geben, dass nicht noch Zusatzrenten abgeschöpft werden, weil es in diesem Antrag explizit heisst, dass die Gesellschaft nicht gewinnorientiert ist - Investitionen ja, aber nicht Gewinne abschöpfen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bitte ich Sie dringend, bei Artikel 8 der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, die dem Bundesrat folgen will.