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Müller Thomas · Nationalrat · 2019-05-07

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-07

Wortprotokoll

Der Föderalismus nach dem "System Schweiz" ist ein ausgeprägter Fiskalföderalismus, der Wettbewerb zwischen den Kantonen zulässt, aber nicht schrankenlos. Eine wesentliche Schranke ist der Nationale Finanzausgleich (NFA) mit den beiden Instrumenten Ressourcenausgleich und Lastenausgleich. Die Grundarchitektur des NFA stimmt auch nach zehn Jahren noch.

Einzelne Schwachstellen lassen sich verbessern. Korrekturen sind auch und gerade mit Blick auf die längerfristige Akzeptanz des Systems vorzunehmen. Dabei steht nicht das Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen im Vordergrund, sondern das Verhältnis der Kantone untereinander. Die letzte NFA-Debatte im Jahre 2015 hatte zu teilweise harten Auseinandersetzungen zwischen den Vertretern der Geberkantone und den Vertretern der Nehmerkantone geführt.

Die heutige Debatte hat eine andere, eine neue Ausgangslage: Die Kantone haben sich untereinander verständigt. Dafür erforderlich waren viele Kompromisse in einzelnen Punkten. Schliesslich stimmten 22 Kantone zu, zwei enthielten sich, und zwei Kantone lehnten ab. Der Bundesrat stützte sich bei der Vorlage seiner Botschaft vom 28. September 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich auf die Verständigung der Kantone untereinander.

Grundlage für die Änderungen sind die Ergebnisse des dritten Wirksamkeitsberichtes für die Jahre 2016 bis 2019. Der Wirksamkeitsbericht führte im Wesentlichen zu zwei Erkenntnissen:

1.[NB]Aufgrund der bisherigen Berechnungsmethode erhöhten sich die Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich deutlich. Die angestrebte minimale Pro-Kopf-Ausstattung von 85 Prozent wurde in allen Kantonen übertroffen. Der ressourcenschwächste Kanton liegt aktuell bei 88,3 Prozent. In diesem Punkt übersteuert das heutige System - zum Nachteil der Geberkantone.

2.[NB]Für die Nehmerkantone gibt es Fehlanreize bei der Gewichtung der Unternehmensgewinne. Die ebenfalls heute zu behandelnde Standesinitiative Luzern nimmt dieses Thema auf.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht für die Jahre 2016 bis 2019 und der Verständigung der Kantone untereinander beantragt der Bundesrat im Wesentlichen folgende Änderungen des NFA:

1.[NB]Die Mindestausstattung im Ressourcenausgleich wird erstens von heute 85 Prozent auf künftig 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels erhöht und zweitens gesetzlich garantiert.

2.[NB]Der Bundesanteil am Ressourcenausgleich wird auf das verfassungsmässige Maximum von 150 Prozent des Anteils der Kantone erhöht.

3.[NB]Der Anteil der Geberkantone wird auf das in Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung vorgesehene Minimum reduziert.

4.[NB]Durch die Änderung der Berechnungsmethode reduziert sich der Bundesbeitrag um bis zu 280 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat ist bereit, diesen Betrag in den nächsten sechs Jahren vollumfänglich den Kantonen zur Verfügung zu stellen, um die Auswirkungen der Anpassungen zu mildern. Das ist auf Bundesseite der Kern, der den Kompromiss der Kantone untereinander erst möglich gemacht hatte. Die 280 Millionen Franken bleiben im System. Gemäss Bundesrat wird die Hälfte davon dem soziodemografischen Lastenausgleich zugewiesen. Die andere Hälfte wird den ressourcenschwachen Kantonen in den Jahren 2021 bis 2025 - zeitlich befristet und degressiv ausgestaltet - zugewiesen.

5.[NB]Schliesslich hat die Änderung des NFA auch einen Bezug zur Steuervorlage 17 (Staf), über die am 19. Mai 2019 abgestimmt wird. Im Rahmen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs an die Staf wird der Faktor Zeta-1 eingeführt. Dadurch werden die Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial tiefer gewichtet, sodass es für einen Kanton aus Sicht des Finanzausgleichs keinen Unterschied macht, ob ein Unternehmen zuzieht oder sich das Einkommen einer natürlichen Person erhöht.

Der Ständerat als Erstrat ist den Vorschlägen des Bundesrates und der Konferenz der Kantonsregierungen integral gefolgt.

Die Finanzkommission hat am 18. Januar 2019 Anhörungen durchgeführt. Zur Verständigung der Kantone untereinander haben sich der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, Regierungsrat Benedikt Würth aus dem Kanton St. Gallen, sowie die Regierungsräte Ernst Stocker aus dem Kanton Zürich, Nathalie Fontanet aus dem Kanton Genf, Alain Ribaux aus dem Kanton Neuenburg und Markus Dieth aus dem Kanton Aargau geäussert. Angehört wurden auch Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, von Economiesuisse und der Wissenschaft. [PAGE 639]

An der ausserordentlichen Sitzung vom 5. März 2019 hat die Finanzkommission die Beratung der Vorlage abgeschlossen. Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat mit 24 zu 1 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Gegenüber dem Beschluss des Ständerates hat die Finanzkommission lediglich zwei Änderungen vorgenommen:

1.[NB]Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Finanzkommission den Antrag angenommen, die Beiträge an den geografisch-topografischen Lastenausgleich und an den soziodemografischen Lastenausgleich dauerhaft gleichmässig zu erhöhen: im Jahre 2021 um je 40 Millionen und ab dem Jahre 2022 dauerhaft um je 70 Millionen Franken. Damit will die Finanzkommission den mit dem NFA eingeführten Grundsatz, die Beiträge an beide Lastenausgleiche gleich hoch zu bemessen, bewahren.

2.[NB]Einstimmig angenommen hat die Finanzkommission den Antrag des Bundesrates, eine Koordinationsbestimmung zur Staf-Vorlage aufzunehmen, weil der Finanzausgleich von beiden Gesetzesrevisionen betroffen ist.

Ich ersuche Sie namens der Finanzkommission, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung jeweils der Fassung der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.