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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2019-05-07

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-05-07

Wortprotokoll

Die Kommission hat die vorliegende parlamentarische Initiative Flach am 9. Oktober 2018 beraten.

Zum Inhalt: Diese parlamentarische Initiative verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage dafür, dass nach zwei Jahren Stillstand eines Kernkraftwerkes die Betriebsbewilligung entzogen und neu beantragt werden soll. Als Gründe werden Standschäden und die Abwanderung von Fachkräften aufgeführt. Diese Meinung wird auch von einer Kommissionsminderheit geteilt.

Der in der Kommission anwesende Experte des BFE betonte, dass die Sicherheit eines Kernkraftwerkes ein ständiger Prozess ist, der fortlaufend vom Bewilligungsinhaber und von der Aufsichtsbehörde beurteilt wird. Zudem wird in der periodischen Sicherheitsprüfung eine Gesamtbewertung der Sicherheit vorgenommen, die garantiert, dass auch bei längerem Stillstand eines Kernkraftwerkes kein Risiko besteht. Die Betreiber sind verpflichtet, genaue Informationen über die Sicherheit und die Produktionsfähigkeit zu liefern. Dies ist wichtig, wenn von einem umfassenden Sicherheitskonzept ausgegangen werden soll.

Aber nicht nur aus technischer, sondern auch aus politischer Sicht ist die Stossrichtung vorgegeben. Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 zur Atomausstiegs-Initiative eine entsprechende Befristung abgelehnt. Ebenso haben die Schweizer Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 das revidierte Energiegesetz mit Änderungen im Kernenergiegesetz angenommen und damit das bewährte System der unbefristeten Betriebsbewilligung sanktioniert. Mit diesen Entscheiden kann ein Kernkraftwerk nur so lange betrieben werden, als die Sicherheit gewährleistet ist. Damit wird auch klar festgehalten, dass diese Regelung nicht einem unbefristeten Betrieb gleichkommt.

Die in der Kommission zur Sprache gekommene französische Praxis zeigt, dass der in der Initiative vorgeschlagene Weg sogar kontraproduktiv ist und eigentlich ein grösseres Sicherheitsrisiko darstellt. In Frankreich wird nach einem Stillstand von zwei Jahren dem Betreiber eines Kernkraftwerkes die Betriebsbewilligung entzogen. Allerdings kann der Betreiber diese Frist auf fünf Jahre verlängern, indem er die Gründe für den verlängerten Stillstand darlegt und seine Bereitschaft zum Weiterbetrieb nach dem Stillstand erklärt. Die Behörden können das betreffende Gesuch innert zwei Monaten prüfen. Dies zeigt, dass bei einem Stillstand von bis zu fünf Jahren eine umfassende Beurteilung der Sicherheit vor Wiederinbetriebnahme, die derjenigen bei der erstmaligen Inbetriebnahme entspräche, auch in Frankreich nicht stattfindet. Insofern ist unser System schlanker, effizienter, zumal es konsequent auf den Faktor Sicherheit setzt. [PAGE 666]

Auch punkto Versorgungssicherheit ist die Initiative nicht nötig. Die Betreiber eines Kernkraftwerks sind nämlich aufgrund der Vorschriften verpflichtet, die Verfügbarkeit ihrer Anlagen zu publizieren. Das betrifft auch den genauen Termin für die voraussichtliche Wiederinbetriebnahme von Anlagen, die wegen Revisionen nicht in Betrieb sind oder waren.

Für eine Mehrheit der Kommission besteht aus den vorgenannten Gründen weder ein Handlungsbedarf noch eine Notwendigkeit, dieser Initiative Folge zu geben. Vielmehr ist sie risikobehaftet und trägt nicht zur Sicherheit in unseren Schweizer Kernkraftwerken bei. Darum hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben.

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