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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-05-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Grundsätzlich gibt es eigentlich wenige Gründe für eine Revision des Gesetzes. Das revidierte Gesetz ist so, wie es jetzt vorliegt, mit wenigen Ausnahmen falsch, und das geltende Recht ist besser. Der Grund für diese Revision waren Vorstösse aus dem Rat; im Kern ging es dabei immer um die gezielte Lockerung des Schutzes geschützter Arten in Einzelfällen, insbesondere des Wolfes. Schon der Bundesrat hat eine zu starke Aufweichung des bisherigen Schutzniveaus beschlossen. Das, was der Ständerat und die UREK-NR jetzt aber legiferiert haben, ist faktisch ein Abschussgesetz.

Die grünliberale Fraktion wird daher in erster Linie für die Rückweisung der Vorlage stimmen, mit dem klaren Auftrag, den Schutz der Tiere in der Schweiz höher oder mindestens gleich hoch zu gewichten wie die Interessen der Jäger und der Schafhalter. Da die Rückweisung wohl keine Mehrheit finden wird, wird die grünliberale Fraktion aber in der Vorlage die meisten Minderheitsanträge für mehr Schutz unterstützen und alle Anträge für weitere Abschusserleichterungen ablehnen. Sollte dieses Gesetz nach der Beratung keine markanten Verbesserungen in den Kernpunkten beinhalten, wird die grünliberale Fraktion die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen und ein Referendum unterstützen.

Der Rat hat es heute also in der Hand, mit einer Korrektur des Gesetzes das ursprüngliche Ziel der Revision noch zu erreichen. Eine Ausweitung der jagdbaren geschützten Arten auf Biber oder Luchs oder die Lockerung der Bedingungen dazu lehnen die Grünliberalen klar ab. Entscheidend sind die Kriterien, welche eine Massnahme zulassen, und da hat die Kommission überbordet. Es ist zentral, dass eine Beschränkung dieser Kriterien auf die Regulierung des Bestands der geschützten Tiere erfolgt. Gerade bei geschützten Arten soll erst dann eingegriffen werden, wenn ein grosser Schaden oder eine konkrete Gefahr für Menschen entsteht. Nur ein Schaden oder eine Gefahr reichen nicht aus. Ein vorsorglicher Abschuss kann nicht akzeptiert werden.

Wenn wir die Kriterien, die in der Kommission beschlossen worden sind, in anderen Bereichen anwenden würden, dürfte in der Schweiz niemand mehr Auto fahren. Die grünliberale Fraktion ist deshalb gegen eine konkrete Definition der vom Bund für jagdbar erklärten Tiere in diesem Gesetz, aber wir stehen dazu, dass es eine Option geben soll, geschützte Arten unter strengen Bedingungen und Kontrollen gezielt jagen zu können. Sollte z. B. ein Biber, ein Luchs oder ein Schwan einmal Probleme verursachen oder die zu grosse Population eine Regulierung notwendig machen, dann sperren sich die Grünliberalen nicht gegen einen Abschuss. Generell sollen aber mildere Massnahmen als der Abschuss erfolgen, wenn solche möglich sind - und sie sind sehr oft möglich.

Beim Verbandsbeschwerderecht trägt die grünliberale Fraktion den Zwischenweg mit, d. h. keine generelle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei jagdbaren Arten, wie es die Mehrheit beantragt, aber bei Problemtieren ist eine solche Verbandsbeschwerde in Einzelfällen zu akzeptieren. Wir folgen damit dem Antrag der Minderheit Hess Lorenz, der eben nicht als Konzeptantrag vorliegt, aber will, dass es so gemacht werden soll.

Zusammengefasst: Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein, unterstützt den Rückweisungsantrag und ist dann für klare Verbesserungen zugunsten der Tiere und insbesondere der geschützten Arten. Ohne markante Verbesserungen im Rat wird die grünliberale Fraktion das Gesetz ablehnen und ein Referendum unterstützen.