Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-05-08
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Artikel 7a Absatz 3. Die Kommission hat hier eine neue Bestimmung aufgenommen, nämlich dass der Bund den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen Finanzhilfen an die Kosten für die Aufsicht und die Durchführung von Massnahmen gemäss diesem Artikel ausschütten soll.
Einerseits wird hier hinsichtlich dieses Artikels eine Kompetenzverschiebung zu den Kantonen vorgenommen. Ich werde später noch sagen, warum wir dagegen sind. Es gibt hier Wünsche, dass man bei zusätzlichen Tieren Regulierungen vornehmen kann. Herr Jans hat dies sehr gut anhand der Gänsesäger und Graureiher erklärt. Andererseits soll dies auch prophylaktisch möglich sein, also nicht nur bei einem Schaden, sondern bereits bei einem Anzeichen davon. Wenn ein Wolf jemanden oder einen Baum schief anschaut, könnte er schon einen Schaden verursacht haben - also schiesst man ihn ab. Das Ganze soll der Bund jetzt den Kantonen noch entschädigen. Ich habe deshalb den Minderheitsantrag eingereicht. Wenn wir davon sprechen, dass wir die Tiere schützen, und dann, wenn sie Schäden anrichten, der Bund diese Schäden den betroffenen Kantonen und Gemeinden vergütet, dann würde ich hier mitmachen. Man kann nicht zuerst verkünden, man wolle alles für den Schutz machen, und dann soll der Bund noch die Schäden bezahlen.
Wir sprechen hier von einem Betrag von 900[NB]000 Franken für die ganze Schweiz. Ein neuer Subventionstatbestand für 900[NB]000 Franken: Meine Damen und Herren, da ist schon der administrative Aufwand mit den zusätzlichen Stellen im Bundesamt möglicherweise am Ende höher als die ausgeschütteten Zahlungen an die Kantone und Gemeinden, da dort die Empfänger ja auch entsprechende Stellen einrichten müssen, die die Anträge stellen. Wenn ich für meine Gemeinde sprechen kann - um meine Interessenbindungen auch noch einmal offenzulegen: Ich bin in meinem Ressort Finanzen unter anderem für die Jagd zuständig -: Wenn ich jetzt auch noch damit beginnen würde, solche Gesuche zu stellen, um ein paar Hundert oder Tausend Franken zu erhalten, würde es absurd.
In diesem Sinne bitte ich Sie wirklich, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und diesen neuen Subventionstatbestand nicht zu schaffen. Wenn wir von Entschädigungen sprechen, dann sollten wir dort entschädigen, wo Schäden entstehen, weil wir Tiere leben lassen - und nicht Entschädigungen vorsehen, weil wir sie abschiessen wollen.