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Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-05-08

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-05-08

Wortprotokoll

In diesem Block 2 und bei Artikel 7a geht es um die Regulierung der geschützten Arten. Mit der Minderheit Thorens Goumaz soll diese Möglichkeit gänzlich gestrichen werden. Wir würden sozusagen eines der wesentlichsten Kapitel hier aus dem Gesetz streichen. Das lehnen wir strikte ab. Das tun wir nicht zuletzt dann, wenn wir darauf schauen, aufgrund welcher Vorstösse gerade im Bereich der Grossraubtiere diese Revision zum Thema wurde. Dasselbe gilt für die Minderheit Semadeni, mit deren Antrag noch einmal versucht wird, die Zustimmung des Bafu und nicht nur die Anhörung bei solchen Massnahmen zu erwirken. Auch das würde "zurück auf Feld eins" bedeuten. Eine Gesetzesrevision, bei der man weiterkommen will, sollte man nicht über Änderungen bei einzelnen Artikeln zum zahnlosen Papiertiger werden lassen.

Was nun die Regulierung der einzelnen Tierarten anbelangt, insbesondere was auch die Jagdzeiten betrifft, muss ich grundsätzlich sagen: Nachdem ich jetzt die Voten gehört und die Emotionalität wahrgenommen habe, möchte ich Sie dazu aufrufen, wieder auf eine normale Flughöhe zurückzukommen. Wir sprechen bei Artikel 7a nicht von einer Freigabe dieser Tiere zur Jagd. Wir sprechen hier nicht von einer Ausrottung dieser Tiere. Kollegen Jans und Bäumle, das tönt zwar gut, aber Sie wissen genau, dass ein Wolf, der einen Baum schräg anschaut, nicht einfach zum Abschuss freigegeben wird. Das ist allenfalls für einen Comic gut, aber nicht für eine seriöse Debatte.

Was die Regulierung des Wolfs anbelangt, unterstützen wir die Mehrheit. Was Luchs und Biber anbelangt, unterstützen wir die Minderheiten Ruppen. Es ist richtig und wichtig, dass Luchs und Biber ebenfalls hier aufgeführt sind, dass auch hier in begründeten Fällen - die Gründe und Bedingungen haben Sie schwarz auf weiss vor sich -, dass auch hier aufgrund der erfüllten Voraussetzungen ein Eingriff in den Bestand möglich ist. Ich erinnere nur daran, wie sich beim Luchs die Situation entwickelt hat: Beim Projekt der Wiederansiedlung hat man vor rund dreissig Jahren von einer Luchsdichte von 1,5 pro hundert Quadratkilometer gesprochen. Jetzt ist es unbestritten bestätigt, auch seitens Kora, dass wir über drei Luchse pro hundert Quadratkilometer haben, also mehr als das Doppelte. Wenn es nötig und begründbar wäre, könnte auch dieser Bestand angemessen bewirtschaftet werden, so, wie das übrigens bei anderen geschützten Arten wie beim Steinbock schon seit ewigen Zeiten der Fall ist. Kein Mensch stört sich daran, dass beim geschützten, geliebten Steinbock in den Bestand eingegriffen wird. Deshalb unterstützen wir bei Luchs und Biber die Minderheiten Ruppen.

Was Graureiher und Gänsesäger anbelangt, unterstützen wir die Mehrheit. Graureiher und Gänsesäger sollten wir hier nicht ausnehmen. Auch dort gilt: Es gibt Gebiete, Fischgewässer, wo das einfach wesentlich ist. Und es geht auch nicht ums Ausrotten oder ums Freigeben zum Abschuss; das stimmt einfach nicht.

Ebenfalls wichtig ist, dass der Bundesrat weiterhin die Kompetenz hat, weitere geschützte Arten aufnehmen zu können, weil es ja wohl nicht die Idee sein kann, dass jedes Mal eine Gesetzesrevision anstehen muss, sobald sich die Situation wieder verändert - und es ist ja schön, dass Populationen von Tieren zunehmen; auch deren Verhalten ändert sich. Es ist wichtig, dass man auch punktuell zugunsten der Landschaft, der anderen Tierarten, der Nutzer eingreifen kann.

Wir unterstützen weiter bei Artikel 7a Absatz 2 den Antrag der Minderheit Ruppen, bei dem es um die Formulierung des Begriffs "Population" geht. Es ist wichtig, dass man von der Gesamtpopulation spricht.

Schliesslich unterstützen wir im Rest des Artikels die Mehrheit und lehnen die Minderheiten Semadeni und Bäumle durchaus ab, ebenso die letzte Minderheit Thorens Goumaz.