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Jans Beat · Nationalrat · 2019-05-08

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Bei der Minderheit III zu Artikel 12 Absatz 2 geht es um das Verbandsbeschwerderecht bei Abschussbewilligungen auf jagdbare Arten; ich betone: auf jagdbare Arten. Ich bitte Sie, hier nicht der Mehrheit zu folgen und das Verbandsbeschwerderecht beizubehalten.

Wenn Sie das Verbandsbeschwerderecht einschränken, greifen Sie ein Recht an, das die Bevölkerung wichtig findet. 2008 hat die Bevölkerung nämlich eine Schwächung des Verbandsbeschwerderechts mit 66 Prozent Neinstimmen deutlich abgelehnt. Es war eine Volksinitiative der FDP, die damals an der Urne krachend abstürzte. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, weil ich damals die Nein-Kampagne leitete. Auch damals glaubten die bürgerlichen Parlamentarier, man könne das Beschwerderecht der Naturschutzorganisationen einfach so beschneiden; sie haben sich damit gründlich getäuscht.

Die Bevölkerung hat sehr wohl begriffen, dass die Naturschutzverbände die ihnen mit dem Beschwerderecht übertragene Verantwortung sehr gewissenhaft wahrnehmen und dass es sie dafür braucht, weil die Wildtiere ihre Rechte ja nicht selber wahrnehmen können. Wenn Sie tatsächlich der Mehrheit folgen, liefern Sie nur einen weiteren Grund, der das Referendum beflügelt. Ich vermute, dass es Ihnen, den Jägern, gar nicht viel bringen würde. Meines Wissens haben die Naturschutzverbände gegen Abschussbewilligungen auf jagdbare Arten - es handelt sich ja um Ausnahmebewilligungen - noch sehr selten ihr Verbandsbeschwerderecht benützt.

Sie nehmen aber - und das ist Ihnen und auch der Mehrheit der Kommission, die gar nicht darüber diskutiert hat, wahrscheinlich gar nicht bewusst - auch den Gemeinden das Recht, gegen solche Abschussbewilligungen auf jagdbare Arten einzusprechen. Ich meine doch, die Gemeinden sollten mitreden können, denn sie betrifft es sehr direkt.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Minderheit III zu Artikel 12 Absatz 2 zu folgen.