Semadeni Silva · Nationalrat · 2019-05-08
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-08
Wortprotokoll
Artikel 8 behandelt den Schutz verletzter Wildtiere, das Verhüten von Unfällen mit Wildtieren und die Sicherstellung der Durchlässigkeit der Landschaft. Nebst der sorgfältigen Nachsuche begrüssen wir auch die neue Pflicht zur Regelung des fachgerechten Baus und Unterhalts von Zäunen. Es kommt nämlich immer wieder vor, dass sich Wildtiere in den Zäunen verfangen und qualvoll verenden.
Besonders hervorheben möchte ich Artikel 11a in Block 3. Er sieht die Sicherung und Finanzierung überregionaler Wildtierkorridore zur grossräumigen Vernetzung der Wildtiere vor. Die Schaffung dieser ökologischen Infrastruktur ist eines der Ziele der Strategie Biodiversität und Teil des Aktionsplans. Artikel 11a ist unbestritten, untersteht allerdings der Ausgabenbremse. [PAGE 709]
Erfreulich für den Artenschutz ist der Antrag der Minderheit Vogler zu Artikel 11 Absatz 6. Der Bund unterstützt die Kantone bereits bei der Aufsicht von Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung und von eidgenössischen Jagdbanngebieten; vielleicht heissen sie bald Wildtierschutzgebiete. Dasselbe soll für Massnahmen der Arten- und Lebensraumförderung gelten, die denselben Qualitätszielen dienen. Die bestehenden Reservate und Gebiete sollen ja möglichst gute Lebensräume für die dort lebenden Arten aufweisen.
In Jagdbanngebieten aber darf der Abschuss von geschützten Tieren nicht erfolgen, mit Ausnahme der inzwischen sehr zahlreichen Steinböcke, die in vielen Schutzgebieten zu Hause sind. Hier stimmen wir mit der Mehrheit der Kommission zu Artikel 11 Absatz 5 überein.
Bei der Entschädigung von Wildschäden, die vom Biber verursacht werden, unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit II (Wasserfallen Christian). Mit dieser Regelung wird die von beiden Räten angenommene Initiative des Kantons Thurgau 15.300 trotzdem erfüllt, auch wenn der Biber in Artikel 12 nicht erwähnt wird. Somit werden Biberschäden an Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen, entschädigt, die Massnahmen zur Koordination und Verhütung von Biberschäden aber nicht durch den Bund gefördert.
Die Standesinitiative Thurgau verlangt nicht mehr, als dass "die Behebung von Schäden durch Biber an Infrastrukturen wie Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen und Verbauungen vom Bund und von den Kantonen finanziert wird". Das ist in Artikel 13 enthalten.
In Artikel 12 Absatz 2 geht es um Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden durch einzelne geschützte oder jagdbare Tierarten. Hier will die Mehrheit der Kommission aber beim Abschuss die Voraussetzungen lockern, und sie stellt wieder einmal das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen infrage; dies im Gegensatz zum Ständerat und zum Bundesrat, die weiterhin eine Regelung wie heute möchten.
Die SP-Fraktion lehnt den Antrag der Mehrheit zu Artikel 12 Absatz 2 ab. Die Begrifflichkeit des Bundesrates entspricht der Berner Konvention und wurde bereits mehrmals vor Gericht bestätigt. Mit der Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts will die Mehrheit ein wichtiges Instrument zur gerichtlichen Überprüfung von umstrittenen Entscheiden schwächen. Tatsache ist, dass die Umweltorganisationen - ich war ja 16 Jahre lang Präsidentin von Pro Natura und weiss es ganz genau - sehr sorgfältig mit dem Verbandsbeschwerderecht umgehen. Die Beschwerden sind darum meistens erfolgreich, wie die Statistik zeigt. Mein Kollege Beat Jans hat auch aufgezeigt, dass die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2008 mit 66 Prozent und in allen Kantonen klar Nein zur Schwächung, zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts gesagt hat. Das darf man nicht vergessen.
Zum Schluss wollte ich eigentlich daran erinnern, dass wir das "Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel" revidieren und dabei den Schutz nicht ständig abbauen dürfen.