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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-05-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Bei der wichtigsten Minderheit in Block 3 geht es ganz klar noch einmal um die Frage - Herr Girod hat es schon ein bisschen ausgeführt -, wann noch gegen einzelne geschützte oder jagdbare Tierarten vorgegangen werden kann. Die Minderheit I (Thorens Goumaz) zu Artikel 12, die wir unterstützen, sagt auch hier - notabene wie der Bundesrat -: Die Tiere müssen erheblichen Schaden anrichten oder eine konkrete Gefährdung von Menschen darstellen. Das ist eigentlich das, was wir im ganzen Gesetz zu erklären versucht haben. Sie von der Mehrheit gehen wieder nur vom Schaden oder von der Gefährdung aus; diese Diskussion hatten wir schon. Hinzu kommt noch das neue Wort "verhaltensauffällig". Das Einzige, was ich hier festhalten kann, ist, dass wahrscheinlich alle Parlamentarier verhaltensauffällig sind, aber zum Glück stehen wir nicht in diesem Gesetz.

Wir werden bei diesem Artikel 12 die Minderheit I (Thorens Goumaz) unterstützen, hingegen die Minderheit III (Jans) nicht. Wir stehen dazu, dass bei vernünftiger Umsetzung des Gesetzes bei jagdbaren Tieren eben dieses Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt wird. Ich habe es beim Eintreten gesagt, dass wir diesen Kompromiss mittragen. Dazu stehen wir auch am Ende des Tages noch, auch wenn Sie sonst nirgendwo auf irgendetwas von uns eingegangen sind. Wir stehen zu unserem Wort.

Bei Artikel 12 Absätze 5 und 6 sind wir bei der Minderheit II (Wasserfallen Christian).

Bei Artikel 11 Absatz 6 gehen wir zur Minderheit Vogler, damit auch die Finanzhilfen für die Lebensraumförderungsmassnahmen in diesen Reservaten noch etwas ausgedehnt werden und zu den bestehenden Subventionen noch etwas hinzukommt, dies aber im Topf, der bereits existiert.

Damit komme ich zur Bilanz dieses Gesetzes: Ich habe Ihnen am Anfang gesagt, dass es, wenn wir nichts ändern und es nicht markant anpassen, ein Abschussgesetz wird. Was wir jetzt haben, ist ein Abschussgesetz. Es ist klar: Die Grünliberalen werden diesem Gesetz nicht mehr zustimmen. Sie werden das Gesetz ablehnen. Sie werden das Referendum unterstützen. Ich sage Ihnen auch: Ich bin darüber gar nicht unglücklich. Sie haben heute so übertrieben legiferiert, dass diese Volksabstimmung eine Chance für die Tiere ist. Einige von Ihnen werden noch erwachen, wenn dann das Volk dieses übertriebene Gesetz ablehnt; sie werden merken, dass sie vielleicht besser einen Kompromiss mit uns gemacht hätten, um vernünftige Schritte umzusetzen, statt aufs Ganze zu gehen. So werden sie allenfalls einen Volksentscheid haben, der dann klarlegt, dass der Schutz der Tiere und der Artenvielfalt wichtiger ist als ihr Abschussgesetz.

Jetzt noch zu Herrn Hess: Ich habe mich heute Morgen etwas ungeschickt geäussert, als ich vom Wolf sprach, der den Baum schief anschaut. Ich muss aber am Schluss nach der Bilanz sagen, dass ich nur das falsche Tier erwähnt habe. Der Biber darf jetzt in seinem Bestand von den Kantonen reguliert werden. Zur Verhütung eines Schadens kann er geschossen werden, und damit reicht es, wenn der Biber den Baum schräg anschaut. Dadurch, dass er den Baum schräg ansieht, hat er vor, diesen wahrscheinlich umzubeissen. Wenn dieser Baum umfällt, ist das ein Schaden. Ergo war meine Aussage von heute Morgen nur auf das falsche Tier bezogen. Beim Biber stimmt sie wieder.

Von daher schliesst sich heute Abend der Kreis. Ich bitte Sie also, auch wenn noch ein bisschen Spass dabei sein soll, dieses absolut übertriebene und überzogene Gesetz abzulehnen. Wenn Sie es nicht machen, werden wir es dem Volk vorlegen. Ich freue mich auf diese Diskussion, die wir dann führen. Da bin ich relativ überzeugt und gehe gelassen in diese Abstimmung hinein, was ich nicht so häufig mache.