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Girod Bastien · Nationalrat · 2019-05-08

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-05-08

Wortprotokoll

Ich wurde gefragt, ob ich mit dem Bild noch einmal zeigen kann, wo wir jetzt stehen. (Der Redner zeigt ein Bild mit vier Tierfotos) Ein Update für diejenigen, die jetzt neu zur Debatte dazugestossen sind: Wir beraten hier das Jagdgesetz und haben beschlossen, dass mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Regulierung des Bestandes auf den Wolf und auf den Biber geschossen werden kann. Sie werden zum Abschuss freigegeben, um die Bestände zu regulieren. Beim Luchs und beim Gänsesäger war das Parlament so strategisch, dass es sie noch nicht explizit auf die Liste genommen hat. Aber Sie haben schon eine Hintertür eingebaut, damit der Bundesrat diese Tiere wieder aufnehmen kann. Es war auch klar, dass es in allen Bundesratsparteien Kräfte gibt, die auch jene Tiere gerne abschiessen möchten.

Es ist deshalb klar, dass nur noch die Bevölkerung bleibt, die Wolf, Luchs, Biber, Gänsesäger und all die geschützten Arten vor einem leider sehr schiessfreudigen Parlament schützen kann. Es ist klar: Es wird ein Referendum in dieser Sache geben. Es ist auch klar, dass die Grünen diese Gesetzesrevision in der Schlussabstimmung ablehnen werden.

In Block 3 ist vor allem Artikel 12 wichtig. Hier geht es darum, dass man, nachdem wir auch für geschützte Arten eine Bestandesregulierung zugelassen haben, auch noch Einzelabschüsse vornehmen kann. Die Art, dieses Gesetz zu legiferieren, ist bezeichnend. Wenn man den Antrag der Mehrheit anschaut, so sieht man, dass vorgeschlagen wird, dass man jederzeit Massnahmen gegen geschützte oder jagdbare Tiere, die den Menschen gefährden, ergreifen kann. Damit sind wir einverstanden. Ein weiteres Kriterium - es reicht eines dieser Kriterien - erfüllen Tiere, die Schaden anrichten. Es muss nicht, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, ein "erheblicher" Schaden sein, ein Schaden genügt. Nennen Sie mir ein Tier, das keinen Schaden anrichtet, insbesondere ein Raubtier! Sogar wenn es ein vegetarisches Tier ist, richtet es Schaden an, wie der Biber, der halt einen gewissen Schaden an den Bäumen anrichtet. Ein weiteres Kriterium ist eine Wortschöpfung des Parlamentes für den Fall, dass ein Tier keinen Schaden anrichtet, aber verhaltensauffällig ist. Dieses muss man dann natürlich auch jagen. Finden Sie zuerst einmal ein Tier, das zwar keinen Schaden anrichtet, aber verhaltensauffällig ist. Dann definieren Sie einmal "verhaltensauffällig" bei einem Tier.

Das zeigt, dass hier auf Vorrat Gründe geschaffen werden, damit man Tiere, die man nicht will, ganz sicher abschiessen kann, und zwar über die Regulierung des Bestandes hinaus, Gründe, damit man auch noch Einzelabschüsse vornehmen kann.

Ich bitte Sie, hier den entsprechenden Minderheiten zu folgen. Aber ich bitte Sie vor allem, zum Schutz von Biber, Luchs, Wolf, Gänsesäger und vielen anderen Tieren, dieses Gesetz in der Gesamtabstimmung abzulehnen.