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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-05-09

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-05-09

Wortprotokoll

Wissen Sie, was eine Genehmigungsfiktion, ein Einredeausschluss bei Haftpflichtversicherungen, eine Obliegenheitsverletzung ist? Wenn nicht, dann gehören Sie zur grossen Mehrheit der Bevölkerung, die mit diesen Begriffen, dem darin verpackten Inhalt und den Auswirkungen nichts oder nicht viel anfangen kann. Das Versicherungswesen ist eine komplexe technische Materie. Die Kenntnisse der Versicherten liegen weit hinter jenen der Versicherungswirtschaft zurück. Das Informations- und damit auch das Machtgefälle ist riesig, das Ungleichgewicht maximal. Umso wichtiger ist es, dass der rechtliche Rahmen für Versicherungsverträge umfassend, fair und verlässlich ist. Das Versicherungsvertragsgesetz muss für den Ausgleich sorgen, für faire Bedingungen für alle Vertragsparteien.

Weil Versicherungsverträge wie andere Konsumverträge auch mit den allgemeinen Vertragsbedingungen, also dem Kleingedruckten, stehen und fallen, müssen sich die Versicherten darauf verlassen können, dass im Kleingedruckten keine Fallen versteckt sind, dass sie nicht benachteiligt oder über den Tisch gezogen werden. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen fair sind. Denn viele können dieses Juristendeutsch nicht verstehen. Nehmen Sie nur Ihr Handy: Wenn Sie aktualisieren müssen und Sie die Bedingungen akzeptieren müssen, scrollen Sie dreissig Seiten runter. Ich weiss nicht, wer das liest, und vor allem weiss ich nicht, wer hier drin weiss, was er auf diesen dreissig Seiten gelesen hat.

Wir beraten heute ein Versicherungsvertragsgesetz, das es Versicherungen beispielsweise erlaubt, allgemeine Vertragsbestimmungen einfach einseitig abzuändern. Einzige Bedingung ist, dass sie den Versicherungsnehmer frühzeitig informieren und das Kündigungsrecht einräumen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Versicherungsnehmer, die jahrelang für bestimmte Risiken Prämien einbezahlt haben und sich darauf verlassen haben, dass sie im Schadenfall die vereinbarte Leistung erhalten. Eines Tages soll das nicht mehr gelten!

Wie kommen Sie, Herr Bundespräsident, dazu, eine derart stossende, gegen die Versicherten gerichtete Gesetzesbestimmung zu beantragen? Die von verschiedenen Seiten gebetsmühlenhaft wiederholte Begründung mit dem Rückweisungsbeschluss des Nationalrates von 2013 taugt übrigens nicht. Davon stand dort nichts drin. Oder wie kommen Sie, Herr Bundespräsident, dazu, den Versicherern das Recht auf einen Zahlungsstopp bei laufendem Schadenfall einzuräumen? Da schliesst ein Gewerbler eine Krankentaggeldversicherung ab, hat im Sommer einen Unfall und ist arbeitsunfähig, und die Versicherung kündigt ihm per Ende Jahr und stellt die Zahlungen ein. Soll er sich die in gutem Treu und Glauben vertraglich versicherten Taggelder für 720 Tage ans Bein streichen? Diese zwei Bestimmungen im vorliegenden Gesetz sind nicht nur inakzeptabel, damit werden sogar noch Bundesgerichtsurteile ausgehebelt.

Die SP-Fraktion wehrt sich dezidiert gegen diese massive Schlechterstellung der Versicherten und setzt sich für ein VVG ein, in welchem der Versicherungsnehmer ein gleichwertiger Vertragspartner und nicht dem Gutdünken und der Willkür der Versicherungen ausgeliefert ist. Deshalb haben wir einen Rückweisungsantrag gestellt; ich habe ihn bereits begründet. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, so braucht es in der Detailberatung signifikante Verbesserungen bei weiteren negativen Punkten wie der fehlenden Ausnahme beim ordentlichen Kündigungsrecht für Krankenversicherungen, der Umkehr der Beweislast oder der Nachhaftung, um nur einige zu nennen.

Die einzelnen positiven Elemente der Vorlage, wie das längst fällige Widerrufsrecht - die Versicherungsbranche ist übrigens die einzige, die das nicht hat, für alle anderen im OR gilt es seit 1991 - und das Kündigungsrecht, wo sich auch keine andere Branche erlaubt, solche mehrjährigen Knebelverträge zu machen und die Kunden dort rein zu drängen, oder die vorläufige Deckungszusage und längere Verjährungsfrist, vermögen nicht darüber hinwegzutäuschen, wie einseitig in dieser Vorlage die Interessen der Versicherungsbranche durchgedrückt wurden.

Die SP-Fraktion will ein Versicherungsvertragsgesetz für die Versicherten, und das sind die Konsumentinnen und Konsumenten; das sind aber auch die KMU, die Gewerbler, die genauso betroffen sind. Wir werden eintreten, wir bitten Sie um Rückweisung, und sollte dieser nicht stattgegeben werden, dann bitten wir Sie um die Unterstützung der Minderheiten, die zu einer wirklichen Verbesserung für die Versicherten führen.

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