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Müller Leo · Nationalrat · 2019-05-09

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-05-09

Wortprotokoll

Hier spreche ich zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 2a des Gesetzentwurfes. Artikel 2a wird mit dieser Vorlage neu ins VVG eingefügt. Mit dieser teilzwingend ausgestalteten Bestimmung - das ergibt sich aus Artikel 98 dieses Gesetzes - wird für alle Versicherungsverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt. Die allgemeine Regelung des OR über den Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen gilt nicht für Versicherungsverträge; das hält Artikel 40a Absatz 2 OR fest.

Der Bundesrat hat nun beantragt, das Widerrufsrecht für den Abschluss von Versicherungsverträgen einzuführen, jedoch nicht für wesentliche Änderungen des Vertrages. Das Widerrufsrecht ist eine ganz wichtige Bestimmung dieser Vorlage. Nun ist es aber so, dass eine wesentliche Vertragsänderung für den Versicherten oder die Versicherte von gleicher Bedeutung sein kann wie ein neuer Vertragsabschluss. Deshalb soll das Widerrufsrecht nicht nur beim Abschluss eines neuen Vertrages gelten, sondern auch bei einer wesentlichen Änderung. Bewusst wird dieses Widerrufsrecht nicht bei jeder Änderung gefordert, sondern nur bei einer wesentlichen Änderung des Vertrages. Dies war bereits bei der Totalrevision 2011 so vorgesehen.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen, damit man dem Widerrufsrecht, das neu eingeführt wird, auch gerecht werden kann und es diesen Namen verdient. [PAGE 738]

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