Rytz Regula · Nationalrat · 2019-05-09
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2019-05-09
Wortprotokoll
Gerne möchte ich Ihnen meine Minderheitsanträge in Block 1 schmackhaft machen. Zuerst zum Antrag zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l in Verbindung mit Artikel 35d: Auch das ist ein Kernpunkt in dieser Vorlage. Auch das ist ein Kernpunkt, an dem wir die Neuorientierung der FDP gerne messen werden. Es geht hier nämlich salopp gesagt um einen Zahlungsstopp bei laufendem Schadenfall in den Bereichen Krankheit und Unfall. Konkret gibt diese Regelung den Versicherungen das Recht, die Dauer oder den Umfang einer Leistung einseitig zu beschränken oder diese Verpflichtung sogar ganz aufzuheben, wenn der Vertrag nach Eintritt des befürchteten Ereignisses beendet wird, also bei einem laufenden Schadenfall, und das ist doch eine ungeheuerliche Frechheit. Die einzige Voraussetzung ist nämlich, dass der Versicherungsnehmer, sei es ein Malermeister, [PAGE 740] sei es meine Nachbarin, im Vertrag über dieses Zahlungsstopprecht der Versicherungen informiert werden muss. Information statt Recht und Schutz: So geht das nicht.
Nun stellen Sie sich das einmal plastisch vor: Sie schliessen zum Beispiel eine Krankenzusatzversicherung mit sehr hohen Prämien ab und wollen dadurch einen zusätzlichen Schutz erkaufen. Nun werden Sie nach zwanzig Vertragsjahren tatsächlich krank und sind auf die Leistung der Versicherung angewiesen. Diese findet das zu teuer und nutzt das ordentliche Kündigungsrecht, das im Gesetz definiert wird, und wirft Sie aus dem Vertrag heraus. Das heisst, Sie bleiben auf den Kosten des laufenden Schadenfalles sitzen, denn offenbar haben Sie die Zahlungsstoppklausel im Kleingedruckten des Vertrages übersehen. Wenn Sie es gesehen hätten, hätten Sie das wahrscheinlich nie und nimmer unterschrieben, denn wer braucht schon eine Versicherung, die sich bei einem laufenden Schadenfall davonschleichen kann? Solche Abreden haben in einem Gesetz nichts zu suchen. Das hat auch das Bundesgericht so gesehen und in einem vielbeachteten Entscheid ganz klar gesagt, dass solche Abreden ungewöhnlich und deshalb nichtig sind.
Der Bundesrat wollte das deshalb in seiner Vernehmlassungsvorlage von 2016, als die Welt noch in Ordnung war, explizit verbieten und wollte, dass Versicherungen den zeitlichen Umfang ihrer Leistungspflicht nach Eintritt des Schadenfalls nicht durch eine einseitige Willenserklärung reduzieren oder aufheben können. Doch offenbar hat Herr Bundespräsident Maurer von den Versicherungen so viel Haue dafür bekommen, dass er kalte Füsse gekriegt hat. Was hier jetzt vorliegt, ist eine erhebliche Verschlechterung der Rechte der Versicherten und verstösst gemäss Aussagen des Versicherungsombudsmanns in der Kommission sogar gegen Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Ich möchte Sie deshalb bitten - ganz explizit auch die FDP-Liberale Fraktion -, hier eine faire Lösung zu wählen und zu verhindern, dass KMU oder Bürgerinnen und Bürger trotz laufendem Schadenfall aus dem Versicherungsschutz hinausgeworfen werden.
Zu meiner zweiten Minderheit zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe m: Hier möchte ich Sie bitten, den Kundinnen und Kunden die Basisinformation über die Differenzierung der Prämien transparent zu machen. Fast alle Versicherungsgesellschaften setzen heute bei Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherungen unterschiedliche Tarife fest. Je nach Alter, Geschlecht oder Nationalität kostet es mehr oder weniger; die Berechnungsgrundlagen oder die Philosophie dazu wird aber nicht transparent gemacht. Das wird auch von Versicherungsexperten zum Teil scharf kritisiert. Da in der Haftpflichtversicherung seit 1996 die Tariffreiheit gilt, kann man keine Einheitstarife mehr verlangen. Aber wenigstens Transparenz sollte man gewährleisten, denn dann haben die betroffenen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit, sich eine Versicherung auszuwählen, deren Philosophie auch zu ihnen passt.