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Flach Beat · Nationalrat · 2019-05-09

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-05-09

Wortprotokoll

Wir kommen viel schneller vorwärts, als ich gedacht habe, ehrlich gesagt, als ich die Fahne anschaute, und nach den Vorbesprechungen, die wir geführt haben. Ich bin schon etwas erstaunt, wenn ich jetzt sehe, wie das hier abläuft.

Zuerst einmal möchte ich sagen, dass für die Grünliberalen die Versicherungswirtschaft in der Schweiz etwas sehr Wichtiges und Zentrales ist: für die Gesellschaft, aber auch für die Unternehmen. Über 50[NB]000 Angestellte arbeiten bei den Privatversicherungen und machen einen guten Job. Ohne Versicherungen könnten wir nicht so leben, wie wir heute leben. Die Solidarität bei der Bezahlung von Schäden ist so gegeben, und wir haben die Möglichkeit, viel mehr zu tun als ohne Versicherung. Darum bin ich der Meinung, dass die Versicherungen sehr wichtig sind.

Hier haben Sie aber überbordet, auch hier im zweiten Block. Ich bin auch etwas erstaunt, dass sich jetzt die Vertreter der SVP gar nicht mehr zu Wort melden zu dem, um was es hier geht und was sie eigentlich will, vor allen Dingen bei Fragen der KMU und bei den Konsumenten. Und die FDP duckt sich hinter unserem brillanten Kollegen Merlini mit seinen Einzelanträgen rasch weg.

Ich komme zu den einzelnen Bestimmungen in diesem Block: Bei den Kündigungsmöglichkeiten elektronischer Art in Artikel 3a bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen, weil hier auch die Digitalisierung Einzug halten wird. Wir machen ja auch ein Gesetz für die Zukunft, und wer seine E-Mail-Adresse oder einen anderen digitalen Kontakt angibt, muss ihn halt auch bewirtschaften.

Bei Artikel 6 geht es um die Anzeigepflichten und die Rollen, die die Personen dort spielen, und vor allen Dingen um die Folgen: Stellen Sie sich vor, Sie haben auf dem Formular der Versicherung einen Rollladen an Ihrem Haus angekreuzt, haben dort aber einen Aluminiumlamellen-Laden verbaut, und es kommt ein Sturm, ein Hagelgewitter usw., und es geht alles kaputt. Dann wird Ihnen überhaupt nichts ersetzt, obwohl man nachweisen könnte, dass auch bei einem Rollladen ein gewisser Schaden entstanden wäre, weil der Sturm so stark war. Ich bitte Sie, hier unbedingt der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen, damit die entsprechenden Anrechenbarkeiten gegeben sind. Das ist nicht mehr als gerecht und entspricht eigentlich einem geltenden Rechtsgrundsatz.

Bei Artikel 24 geht es darum, ob die Teilbarkeit der Prämie beim Totalschaden oder beim überhaupt nicht mehr existierenden Risiko angerechnet werden kann. Stellen Sie sich vor, Sie schliessen eine Bauwesenversicherung ab, und das Projekt wird aus irgendeinem Grund überhaupt nicht realisiert; Sie zahlen diese Bauwesenversicherung für ein Gebäude, das überhaupt nicht existiert und nicht gebaut wird, trotzdem. Da muss eine Anpassungsmöglichkeit bestehen.

Der eigentliche Kernpunkt sind hier natürlich die Artikel 35a und 35c. In Artikel 35a Absatz 4 geht es um die ordentliche Kündigung. Hier haben wir festgestellt, auch aufgrund der Diskussionen in den Medien, dass wir ein Problem geschaffen haben. Wenn die Krankenversicherung eine Zusatzversicherung einfach kündigen kann, dann kommen diese Leute ab einem gewissen Alter einfach in die Situation, dass sie eine Zusatzversicherung nicht mehr neu abschliessen können. Sie haben aber im Hinblick darauf, dieses Risiko absichern zu wollen, vielleicht jahrzehntelang bezahlt. Das geht nicht! Ich bitte Sie hier dringend, der Minderheit Barazzone zu folgen.

Aber der Antrag der Minderheit Barazzone hat noch einen Pferdefuss; dieser Pferdefuss ist folgender: Was passiert im Schadenfall? Wenn wir nur diese Minderheit annehmen, bedeutet das zwar, dass die Versicherung bei der Krankenzusatzversicherung grundsätzlich nicht ordentlich kündigen kann, dass sie es in einem Schadenfall aber tun kann. Darum ist es wichtig, dass wir bei Artikel 42 zusätzlich dem [PAGE 754] Einzelantrag Bertschy folgen, damit eben auch die Kündigung im Schadenfall ausgeschlossen ist.

Herr Merlini hat hier versucht, einen Weg zwischen den Fronten zu finden. Dazu muss ich aber sagen: Es ist in meinen Augen völlig KMU-feindlich, wenn dort festgeschrieben wird - wie es hier der Fall ist -, dass einem KMU die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung im Schadenfall nach dieser Frist trotzdem gekündigt werden kann. Das bedeutet für ein KMU einfach, dass es nicht weiss, was passiert, wenn im Unternehmen jemand krank wird, ob es dann in einem Jahr die Versicherung noch hat oder nicht.

Bei Artikel 35c bitte ich Sie dringend, der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) zu folgen. Es geht hier um die Nachhaftung. Auch hier ein kleines Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Arbeitsgemeinschaft, die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft ist abgeschlossen. Wenn nun ein Schaden eintritt, der sich erst einige Jahre später verwirklicht, würden alle davon ausgehen, dass das bezahlt wird. Ich bitte Sie, hier der Minderheit II zu folgen.