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Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-06-03

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Gesetze können durchaus noch praxistauglich sein, auch wenn sie schon fast neunzig Jahre alt sind. Dies trifft auch für das Enteignungsgesetz aus dem Jahr [PAGE 789] 1930 zu. Deshalb ist es richtig, sich auf die Teilrevision des Gesetzes zu beschränken und jene Bereiche zu modernisieren und zu flexibilisieren, welche den heutigen Ansprüchen und Entwicklungen nicht mehr genügen.

Dazu gehören unter anderem die Vorschriften über die Struktur und die Organisation der Eidgenössischen Schätzungskommissionen sowie der Ausbau der Kompetenzen des Bundesverwaltungsgerichtes. Im Weiteren sollen die Verfahrensbestimmungen besser und umfassender auf die Koordinationsverfahren abgestimmt werden. Dazu gehört auch, dass der Eigentümer sich richtig wehren kann, wenn er übermässig belärmt wird. Die vorgesehene Kombination von Plangenehmigungsverfahren und Enteignungsverfahren im Gesetz macht Sinn. Schliesslich soll das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren grundsätzlich auch auf das Enteignungsverfahren Anwendung finden. Dadurch kann das Enteignungsgesetz verschlankt werden.

Aufgrund dieser Zielsetzung war es für die grüne Fraktion klar, auf den Revisionsentwurf einzutreten, allerdings mit dem Ziel, da und dort Korrekturen anzubringen und bei eigenen Kernanliegen Akzente zu setzen.

Der grünen Fraktion sind im Überblick folgende Punkte wichtig: die Halbprofessionalisierung der Instanzen bzw. der Schätzungskommissionen; die Entschädigungsfrage und die Stärkung der Verfahrensrechte von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, welche von Fluglärm oder von Immissionen von Verkehrsanlagen für den Landverkehr betroffen sind; das Problem der Enteignung und die damit zusammenhängende Entschädigung von Kulturland; die Aufnahme direkter Überflüge über bewohntes Gebiet oder die wesentliche Erweiterung von solchen in einem vorbestehenden Überflugkorridor in einen Enteignungsplan mit entsprechender Entschädigung.

Wir haben deshalb in der Detailberatung einerseits unsere Anliegen eingebracht und andererseits Anträge bekämpft, die unserer Meinung nach falsch waren. So haben wir auch schon früh den Vorschlag abgelehnt, der die Verlängerung einer vorübergehenden Enteignung von fünf auf zehn Jahre ablehnen wollte. Eine solche Verlängerung kann bei Grossbauprojekten wie Tunnelbauten durchaus sinnvoll sein.

Wir unterstützen die Idee, eine Regel aufzunehmen, wonach die Entschädigung für landwirtschaftliches Kulturland künftig das Sechsfache des massgeblichen Höchstpreises betragen soll. Dies ist mehr als gerecht, denn nach Gesetz müsste bei einer Enteignung von Kulturland eine volle, marktgerechte Entschädigung ausgerichtet werden. Die erwähnte Formel ist deshalb fair.

Ebenso erfolgreich war in der Kommission das Bestreben, Bestimmungen ins Gesetz aufzunehmen, welche die Verfahrensrechte von Grundeigentümerinnen und -eigentümern stärken, die von Fluglärm oder von Immissionen von Verkehrsanlagen für den Landverkehr betroffen sind. Die bisherige Lösung, in solchen Fragen an die Gerichte zu gelangen, war sehr unbefriedigend. Ein klares Ja der Grünen gab es zum Vorschlag, dass das Verfahren zur Festsetzung des Betriebsreglements eines Flughafens künftig dem Plangenehmigungsverfahren gleichgestellt werden soll.

Auch die Aufnahme direkter Überflüge über bewohntes Gebiet oder die wesentliche Erweiterung von solchen in einem bestehenden Überflugskorridor in einen Enteignungsplan mit entsprechender Entschädigung wurde von den Grünen mit Überzeugung unterstützt. Neu soll gelten, dass, wer neu übermässig belärmt wird und im Zeitpunkt der Planauflage Eigentümer ist, eine persönliche Anzeige zugestellt erhält und eine enteignungsrechtliche Einsprache einreichen muss, wenn er oder sie ihre oder seine Rechte nicht verwirken will.

Schliesslich votierten die Grünen dafür, dass die Mitglieder der Schätzungskommissionen nicht, wie vom Bundesrat vorgesehen, vom Bundesverwaltungsgericht, sondern vom Bundesgericht gewählt werden sollen.

Ich bitte Sie namens der Grünen, auf die Vorlage einzutreten, diese im Sinne der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu unterstützen und die Minderheitsanträge abzulehnen.