Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-03
Wortprotokoll
Die Kontrolle an der Schengen-Aussengrenze soll im Zeitraum Ende 2021, Anfang 2022 durch den Einsatz moderner Technologien verstärkt werden. Zum einen soll ein Einreise- und Ausreisesystem eingeführt werden, bei dem die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungsdaten von allen Drittstaatenangehörigen erfasst werden, wenn sie für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie der Visumpflicht unterliegen oder nicht. Zum andern soll ein freiwilliges System zur automatisierten Grenzkontrolle eingeführt werden. Schliesslich wird unabhängig von der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes bei den Einreisevoraussetzungen beantragt.
Mit der Einführung des EES werden folgende Ziele verfolgt: Die Qualität der Grenzübertrittskontrollen wird durch die automatische Berechnung und Überprüfung der Dauer des zulässigen Aufenthaltes im Schengen-Raum verbessert. Personen, die sich über die bewilligte Dauer hinaus im Schengen-Raum aufhalten, werden damit systematischer und zuverlässiger identifiziert. Die innere Sicherheit und auch die Bekämpfung des Terrorismus werden verbessert, indem die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die erfassten Reisebewegungen haben.
Im EES werden die Ein- und Ausreisedaten sowie die Einreiseverweigerungen erfasst. Es werden bei der ersten Einreise Informationen zur Identität und zu den Reisedokumenten sowie biometrische Daten im EES gespeichert. Die Daten von sogenannten Overstayern werden, Sie haben es von Nationalrat Brand gehört, fünf Jahre lang gespeichert, die Daten aller übrigen Drittstaatenangehörigen während drei Jahren ab der letzten Ausreise aus dem Schengen-Raum. Einen direkten Zugang zu den im EES gespeicherten Daten haben im Schengen-Raum die Grenzkontrollbehörden, die Visumbehörden und die Behörden, die überprüfen, ob die Drittstaatenangehörigen die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen, und die in diesem Rahmen Ausländerinnen und Ausländer identifizieren sollen.
Für die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonst schwerer Straftaten erhalten gewisse Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten auf begründeten Antrag an eine nationale Kontaktstelle hin Einsicht in die im EES gespeicherten Daten. Für die Schweiz soll die Einsatzzentrale des Fedpol diese Funktion übernehmen. Jede Bearbeitung der im EES enthaltenen Daten muss angemessen und für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der zuständigen Behörden tatsächlich notwendig sein.
Der Schengener Grenzkodex wird aufgrund der Einführung des EES angepasst. Zusätzlich enthält diese Revision des Schengener Grenzkodex folgende wichtige Neuerungen: eine Automatisierung der Grenzkontrolle und ein nationales Erleichterungsprogramm für vielreisende Drittstaatenangehörige beim Grenzübertritt. Die Schengen-Staaten können jedoch selbst entscheiden, ob diese beiden zusätzlichen Massnahmen eingeführt werden sollen. Die Vorlage des Bundesrates enthält für die Automatisierung der Grenzkontrolle die notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Die zuständigen Grenzkontrollbehörden können in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Flughafenbetreibern jedoch selber entscheiden, ob sie diese Systeme einführen wollen oder nicht.
Zudem verzichtet der Bundesrat vorläufig auf das sogenannte nationale Erleichterungsprogramm aufgrund des geringen Nutzerpotenzials und der geringen Wirtschaftlichkeit.
Nach der Vernehmlassung haben wir im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) eine Änderung eingeführt. Diese betrifft die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz für Angehörige von Drittstaaten. Die schon heute bestehende Kompetenz des Bundesrates, insbesondere aus humanitären Gründen Ausnahmen von den allgemeinen Einreisevoraussetzungen vorzusehen, soll im AIG ausdrücklich geregelt werden. Diese Ausnahmemöglichkeiten entsprechen dem Schengener Grenzkodex.
Zum Nichteintretensantrag der Minderheit Glättli: Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Wir haben von Nationalrat Glättli gehört, dass im Europäischen Parlament kritische Stimmen betreffend den Datenschutz lautgeworden sind. Ich möchte dazu einfach erwähnen, dass die Europäische Kommission die EES-Verordnungen und die damit einhergehenden Änderungen des Schengener Grenzkodex unter Einbezug des Europäischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet hat. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die EES-Regelung im Einklang mit dem Recht auf Privatsphäre und dem Datenschutzrecht in der EU steht. Ein ganzes Kapitel der EES-Verordnung ist übrigens dem Datenschutz und auch dessen Überwachung gewidmet.
In der Schweiz hat der Edöb - auch das haben Sie bei den Eintretensvoten gehört - ebenfalls eine Kontrollfunktion. Es besteht zudem ein Recht auf Korrektur und Löschung von fehlerhaften Daten. Das Europäische Parlament hat die Frage des Datenschutzes ebenfalls intensiv geprüft, und so wurde beispielsweise einem Anliegen entsprochen, die Speicherfrist für EES-Daten von fünf auf drei Jahre herabzusetzen.
Eine umfassende Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen ist wichtig für das reibungslose Funktionieren des [PAGE 804] Schengen-Raums. Dazu dient auch das EES. Es verbessert das Aussengrenzenmanagement und vereinfacht den Grenzübertritt für die Reisenden. Das EES hilft bei der Verhinderung und Aufdeckung von irregulärer Migration und unterstützt die Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verfolgung von schweren Straftaten. Die zusätzlichen Möglichkeiten einer Automatisierung der Grenzkontrollen bei allen Reisenden kann die Arbeit der Grenzkontrollbehörden deutlich erleichtern, insbesondere auch im Hinblick auf die in den nächsten Jahren zu erwartenden steigenden Passagierströme.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf beide Vorlagen einzutreten.