Hegglin Peter · Ständerat · 2019-06-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Unser Gesundheitswesen, welches angebotsgesteuert ist, führt gemäss Aussagen von Experten des Bundesrates wie auch unseres Berichterstatters aus der SGK-SR zu einer Überversorgung. Rund 20 Prozent überflüssige medizinische Massnahmen werden dadurch verursacht. Sie haben keinen Mehrwert für die Patienten, führen aber zu finanziellen und anderen Belastungen und vor allem zu höheren Krankenkassenprämien. Damit ist meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Prämienzahler in der obligatorischen Krankenversicherung, aber auch Präsident der kleinen und mittleren Krankenkassen. Gerne würde ich heute liberaleren Instrumenten das Wort reden. Luftschlösser zu bauen ist aber nicht meine Sache, weshalb ich beantrage, wenigstens vorhandene mögliche Mittel zum Kostensparen konsequenter anzuwenden.
Es braucht aus meiner Sicht eine griffigere Zulassungssteuerung bei den Leistungserbringern. Ein zusätzlicher Arzt bedeutet in der Regel 500[NB]000 Franken mehr Kosten pro Jahr. Der Zulassungsstopp war und ist somit ein sehr wichtiger Hebel, wenn man die Kosten in den Griff bekommen will. Der Zeitraum ohne Zulassungsbeschränkung - von Juni 2012 bis Juni 2013 - führte zu einem sprunghaften Anstieg der Berufsausübungsbewilligungen bei den spezialärztlichen Versorgungen.
Um die finanziellen Folgen der schweizweiten Überversorgung besser in den Griff zu bekommen und die geplagten Prämien- und Steuerzahler nicht noch mehr zu belasten, ist die Vorlage bei Artikel 55a Absatz 1 im Sinne des Nationalrates auszugestalten. Unsere SGK hat in diesem Artikel leider folgende, aus meiner Sicht gegenteilige Entscheidungen getroffen: Ein Kanton muss die bedarfsabhängige Zulassungssteuerung nicht durchführen - er kann. Zu viel Freiheit ist manchmal auch nicht gut. Ich möchte hier das Problem der Hooligans erwähnen: Dazu gibt es ein Konkordat, es wird von den Kantonen aber ganz unterschiedlich angewendet. Was die Folge davon ist, können Sie der Berichterstattung der Medien entnehmen.
Weiter darf ein Kanton sich nicht für die Option "Lockerung des Vertragszwangs" entscheiden, wenn Überversorgung herrscht. Dies wäre auch ein interessanter Ansatz in Bezug auf den neu vorgesehenen Experimentierartikel. Der Nationalrat sah dies vor, wobei der Kanton zur Sicherung der Versorgung eine Unter- und eine Obergrenze bei der Zahl der Ärzte vorschreiben würde, mit denen die Krankenkassen Verträge abzuschliessen hätten. Ein Kanton muss den Bedarf auch nicht regelmässig analysieren, wenn er die bedarfsabhängige Zulassungssteuerung durchführt. Er muss auch nicht aktiv werden, wenn die Kosten gewisser Ärztekategorien aus dem Ruder laufen. Es hat auch niemand eine Möglichkeit, die Zulassungspolitik des Kantones gerichtlich beurteilen zu lassen. Für die Prämienzahler in der obligatorischen Krankenversicherung heisst dies, es zu bezahlen und hinzunehmen. Ein Kanton muss die Kostenfolgen des durch seine Entscheide bzw. seine Untätigkeit ausgelösten Ärzteangebotes nicht mitfinanzieren. Die Übergangsbestimmung wurde ja gestrichen.
Mit all diesen Anträgen zieht die SGK-SR dieser Vorlage die Zähne. Da soll ich noch Vertrauen haben, im Wissen, dass die Heterogenität und die Inkonsequenz der letzten fast zwanzig Jahre bei der Umsetzung der Zulassungssteuerung die Wirksamkeit dieses Instrumentes fast gelähmt haben? Es bringt zum Beispiel wenig, ein paar ausländischen Ärzten die Praxiseröffnung zu verweigern, aber gleichzeitig Dutzende ausländische Ärzte in den Spitälern der Kantone anzustellen - in Spitälern notabene, in denen eine ambulante Konsultation im Durchschnitt doppelt so teuer ist wie in der freien Praxis; in Spitalambulatorien übrigens, die seit zwanzig Jahren die grössten Kostentreiber sind. Kostentreiber sind nicht die frei praktizierenden Ärzte, und es ist auch nicht die demografische Alterung.
Neben einem lobenswerten Vertrauen in die Kantone braucht es auch die Gewissheit, dass die Instrumente angewendet werden. Es geht bei dieser Vorlage um nichts weniger als um das Portemonnaie unserer Prämien- und Steuerzahler, unseres Mittelstandes und unserer Familien. Alle Akteure im Gesundheitswesen leben auf Kosten unserer Prämien- und Steuerzahler.
Als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, zu gewährleisten, dass unsere Prämien- und Steuerzahler vor überflüssigen Behandlungen und damit unnötigen Ausgaben geschützt werden. Die Zulassungssteuerung ist eines der wichtigsten Instrumente. Eine Kann-Bestimmung reicht in diesem Sinn nicht. Die Kantone sind in Artikel 55a Absatz 1 einzuladen, die Beschränkungen einzuführen. [PAGE 254]
Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, meinem Antrag zuzustimmen, die Kantone ein bisschen mehr in die Pflicht zu nehmen und eben bei diesem Absatz 1 dem Nationalrat zu folgen. Dabei haben ja die Beschränkungen nur zu erfolgen, wenn die Höchstgrenzen in den entsprechenden Fachbereichen - Hausärzte sind da sicher ausgenommen - überschritten werden. Die Höchstgrenzen werden ja unbestrittenerweise vom Bundesrat festgelegt.
Zu den anderen Differenzen habe ich heute keine Anträge gestellt. Mir geht es wie Kollege Alex Kuprecht: Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen im Nationalrat und allenfalls auf die Differenzbereinigung hier im Ständerat.