Müller Damian · Ständerat · 2019-06-03
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Artikel 55a, mit dem den Kantonen neu das Instrument der Höchstzahlen zur Verfügung gestellt wird, muss auch in Zusammenhang mit Artikel 37 beurteilt werden. In Artikel 37 geht es ja um zwingende zusätzliche Zulassungskriterien. Artikel 37 verschärft die Zulassungsvoraussetzungen für Leistungserbringer. Er tut dies bereits in der Fassung des Nationalrates, und er tut dies noch mehr in der Fassung unserer vorberatenden Kommission und in Bezug, Kollege Hegglin, auf die Beschlüsse, die wir bereits gefasst haben.
Deshalb ist es eben auch richtig, den Kantonen mit Artikel 55a Absatz 1 lediglich die Möglichkeit zu geben, Höchstzahlen einzuführen. Hier entspricht unsere Fassung halt auch der Position der Mehrheit der Kantone, wie wir bereits in der Kommission ausführlich gehört haben. Es wäre völlig falsch, die Kantone zu zwingen. Die Handhabung von Höchstzahlen bei über 19[NB]000 ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten wäre schliesslich mit sehr grossem Aufwand verbunden.
Deshalb bitte ich Sie, unserer vorberatenden Kommission zu folgen. Wie ich bereits erwähnt habe, entspricht dies auch der Position der Mehrheit der Kantone. Ich bitte Sie, entsprechend die vorberatende Kommission zu unterstützen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.