Stöckli Hans · Ständerat · 2019-06-03
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-03
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat hier etwas gemacht, was auch aus Sicht der Parlamentsdienste einmalig ist, nämlich eine gegenseitige Verknüpfung von zwei Gesetzesvorlagen. Wenn diese Verknüpfung tatsächlich im Gesetz enthalten ist, dann bedeutet das, dass beide Gesetzesvorlagen gleichzeitig verabschiedet werden müssen, damit eben sichergestellt ist, dass beide von den gleichen gesetzlichen Bestimmungen sprechen. Das würde auch bedeuten, dass diese Vorlage im konkreten Fall unmöglich bis im Juni 2020 verabschiedet werden könnte, weil ja die zu verbindende Gesetzesvorlage 19.3002, "Pflege und einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich", erst jetzt in der Kommission des Nationalrates in einem ersten Entwurf für die Vernehmlassung vorhanden ist. Der Bundesrat hat zu dieser Vorlage noch gar nie Stellung nehmen können. Dementsprechend wäre es - ich meine, zumindest im zeitlichen Ablauf - wirklich nicht sehr klug, wenn wir diese Verknüpfung machen würden.
Ich habe ein gewisses politisches Verständnis für diese Ansichten eines Gebens und Nehmens, insbesondere nach unseren Erfahrungen mit der Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf), aber es ist natürlich klar: Die Gleichzeitigkeit muss gegeben sein, sonst sind es Schüsse ins eigene Knie. Insbesondere hier wäre es fatal, wenn diese Verknüpfung aufrechterhalten würde.
Dementsprechend beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Verknüpfung zu verzichten.