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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2019-06-03

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-03

Wortprotokoll

Wie die Kommissionssprecherin bereits gesagt hat, sprechen wir hier von Whistleblowing, obwohl im Gesetz dieses Wort nicht explizit erwähnt ist. Ständerat Bischof hat bereits bei der ständerätlichen Debatte erklärt, "to blow into a whistle" heisse nichts anderes als "in eine Pfeife blasen". Es bedeutet also pfeifen oder besser gesagt verpfeifen. Whistleblowing ist keine Erfindung dieses Parlamentes und die Diskussion darüber auch kein Spielplatz für Politiker, sondern es ist klare und deutliche Realität. Das bestätigt auch der alljährliche Whistleblowing Report der HTW Chur. Noch letzthin wurde die fehlende Regelung in diesem Bereich kritisiert. International ist während dieser Debatte zudem viel gemacht worden. In Frankreich wurde das Antikorruptionsgesetz Loi Sapin II 2017 in Kraft gesetzt, und in den USA wurde nach dem Sarbanes-Oxley Act neu auch der Dodd-Frank Act eingesetzt. Auch die EU-Kommission ist seit 2018 daran, eine entsprechende Richtlinie zu verfassen. Sie sehen, wir sind also nicht die Einzigen, die in diesem Bereich tätig werden.

Aus unserer Sicht ist es klar: Der Regelungsbedarf ist gegeben. Das hat der Bundesrat 2012 bereits anerkannt und auch mit der neueren Version, die zwischenzeitlich vorliegt, bestätigt. Auch die Vernehmlassung hat nichts anderes ergeben. Alle Kantone ausser Nidwalden wollten eine Regelung. Sämtliche Parteien ausser der SVP wollten eine Regelung, und auch viele Verbände waren gegenüber einer Regelung positiv gestimmt. Ebenfalls der Ständerat als Erstrat hat eine Regelung befürwortet, und ja, sogar der Nationalrat hat in der ersten Debatte diese Regelung im Grundsatz bejaht. Die Frage müsste also eigentlich nicht sein, ob, sondern wie wir dieses Thema regeln wollen. Für die Minderheit, bestehend aus den Vertretern der BDP und der CVP, war klar: Es braucht erstens Rechtssicherheit, und damit braucht es eine Regelung. Und es braucht zweitens eine einfache Regelung. [PAGE 806] Bei Punkt zwei, das geben wir zu, hätte es durchaus noch Potenzial gegeben, aber wer sich der Diskussion verweigert, kann auch nicht um die Vorlage feilschen.

So ist zwischenzeitlich die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass es keine Regelung brauche. Ideologische Grabenkämpfe haben eine klare Diskussion verunmöglicht. Was bei der SVP noch konsequent ist, ist bei allen anderen Parteien nichts als ein unverständlicher Schwenker. Aus Sicht der Minderheit wurde die Rechtssicherheit zugunsten ideologischer Grundsätze geopfert, und zwar zulasten von Unternehmen und Arbeitnehmern, welche weiterhin im Ungewissen und damit in der Rechtsunsicherheit verbleiben.

Das Argument, die Vorlage sei zu kompliziert, greift eindeutig zu kurz. Das Kaskadenprinzip mag zwar nicht einfach sein, aber es ist immerhin klar. Jeder weiss, was er darf und was er nicht darf. Auch das Argument der Gewerkschaften, dass man nicht direkt eine Behörde kontaktieren könne, ist verfehlt. Es ist richtig, dass man zuerst den Arbeitgeber informiert und erst dann, wenn dieser untätig bleibt, einen Schritt weitergeht. Warum Gewerkschaftssekretäre in diesem Bereich eine beratende Funktion hätten einnehmen können, wurde uns, der Minderheit, in der gesamten Debatte nie klar.

Nochmals: Die Minderheit wollte und will eine Regelung. Bei den Details wären wir durchaus offen gewesen zu diskutieren, so beispielsweise beim Vorschlag des Arbeitgeberverbands zu Artikel 321ater. Die Mehrheit will dies aber nicht. Die Mehrheit will offensichtlich keine Regelung. Sie will die Frage des Whistleblowings nicht klären. Aus Sicht der Minderheit zielt die Mehrheit hier an der Realität des bestehenden Whistleblowings vorbei, besonders, da der Bund mit seiner Regelung bereits bewiesen hat, dass dieses einen positiven und guten Effekt hat.

In diesem Sinn hätten wir eine zwar nicht einfache, sprachlich vielleicht nicht perfekte, aber gleichwohl gute und schlanke Lösung gehabt. Vor allem aber hätten wir eine Regelung und damit Rechtssicherheit gehabt. Wenn wir dieses Gesetz heute hier versenken, dann wird es an dieser Rechtssicherheit fehlen.

Die CVP-Fraktion steht ganz klar für die Sicherheit der Unternehmen und der Arbeitnehmer. Wir bitten Sie, die Minderheit zu unterstützen.