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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2019-06-03

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-03

Wortprotokoll

Die SPK des Nationalrates hat am 2. November 2018 mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, dieser Kommissionsinitiative Folge zu geben. Die Schwesterkommission hat am 12. Februar 2019 jedoch mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihre Zustimmung verweigert. Mit 11 zu 8 Stimmen hat unsere Kommission nun beschlossen, am ursprünglichen Entscheid festzuhalten und dem Nationalrat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Das Geschäft ginge dann nochmals zurück an den Ständerat.

Mit der Initiative sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Mitglieder des Bundesrates nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die einen engen Bezug zu den Bereichen des Departementes des ausscheidenden Bundesratsmitglieds haben oder die wichtige Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Betrieben erhalten. Die Wartefrist für die Übernahme solcher Mandate ist auf eine vernünftige Zeit zu beschränken. Die Initiative lässt somit genügend Spielraum für eine vernünftige Lösung.

Aktuelle Beispiele von ausscheidenden Mitgliedern des Bundesrates zeigen, dass es nach wie vor an Sensibilität fehlt. Zudem sind gerade in solchen Bereichen die politischen und personellen Verflechtungen sehr heikel und ökonomisch fragwürdig. Es gab in letzter Zeit genug Skandale und Unstimmigkeiten in bundesnahen Betrieben, die gegen solche politischen Verflechtungen sprechen. Die Eigenverantwortung und der Markt spielen in diesem Fall gerade nicht. Die Konsequenzen müssen nicht die Betroffenen ausbaden. Das ist unliberal, und deshalb braucht es hier klare Schranken, die den Markt schützen, ähnlich wie im öffentlichen Beschaffungswesen.

Die Kommission erachtet eine klare und verbindliche Regelung für notwendig, auch, um die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen zu schützen.