Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2019-06-04
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-04
Wortprotokoll
Die Finanzkommission hat die Vorlage am 1./2. April 2019 nach finanzpolitischen Gesichtspunkten vorberaten. Ihre Beschlüsse: Sie beantragt dem Rat ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur anzunehmen.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2035 für die Bahninfrastruktur wie folgt anzunehmen: Den Beschlüssen des Ständerates vom 7. März 2019, namentlich auch dem Beschluss zu Artikel 1 im Hinblick auf eine [PAGE 816] Erhöhung des Verpflichtungskredites auf 12,82 Milliarden Franken, sei vollumfänglich zu folgen. Damit wird die Erhöhung des Kredites von 11,9 Milliarden auf 12,82 Milliarden Franken unter Hinzunahme aller zusätzlichen, neu in den Bundesbeschluss aufgenommenen Vorhaben befürwortet.
Darüber hinaus beschloss die Finanzkommission keine weiteren Anträge. Sie stellt jedoch Folgendes fest: Finanzierungsgrundlage ist die Abstimmung vom 9. Februar 2014; Volk und Stände hatten damals der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) und gleichzeitig auch dem unbefristeten Bahninfrastrukturfonds zugestimmt.
Fabi sieht vor, dass der Bundesrat im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (Step) die Ausbauschritte in regelmässigen Abständen festlegt und dem Parlament zum Entscheid vorlegt. Step 1 mit Investitionen von 6,4 Milliarden Franken war Bestandteil der Fabi-Vorlage und hatte den Ausbauschritt bis 2025 zum Gegenstand. Jetzt steht Step 2 an mit dem Ausbauschritt bis 2035. Die Finanzierung erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds. Die Einnahmen des Bahninfrastrukturfonds sind klar festgelegt: unter anderem LSVA, Bundesbeitrag, Mehrwertsteuer und Kantonsbeiträge. Die Einnahmen sind zweckgebunden und bestimmen die maximal möglichen Ausgaben des Bahninfrastrukturfonds. Aus dem Bahninfrastrukturfonds werden die Investitionen und der Unterhalt der Bahninfrastruktur bezahlt sowie die nicht durch andere Einnahmen gedeckten Betriebskosten der Bahnen.
Die von der FK-NR eingesetzte Subkommission zur Vorberatung des Mitberichtes an die KVF äusserte sich kritisch zum Projekt Doppelspur Rorschach-Rorschach Stadt. Sie war der Auffassung, dass dieses Vorhaben noch nicht über die notwendige Reife verfügt, um im Rahmen des Ausbauschrittes 2035 einen Verpflichtungskredit zugeteilt zu bekommen. Dabei stützte die Subkommission ihre Begründung besonders auf den Zusatzbericht des UVEK an die KVF-SR. Die Finanzkommission verzichtete in der Folge aber mehrheitlich darauf, einen entsprechenden Streichungsantrag in den Mitbericht aufzunehmen.
Die Finanzkommission kommt, gestützt auf die Anträge des Bundesrates und die Beschlüsse und Ergänzungen des Ständerates, zu folgenden finanzpolitischen Schlüssen:
1.[NB]Es ist zu beachten, dass die Kostengenauigkeit aufgrund des Standes der einzelnen Projekte bei plus/minus 30 Prozent liegt. Reserven sind nicht eingestellt, weil aufgrund der Erfahrungen mit der Umsetzung der Projekte aus dem Ausbauschritt 2025 (Step 1) eher von tieferen Kosten ausgegangen wird.
2.[NB]Besonderes Augenmerk ist auf die Frage zu richten, ob die Finanzierung durch den Bahninfrastrukturfonds insbesondere angesichts des Verschuldungsverbots auch bei einer Aufstockung des Kredites von 11,9 Milliarden auf 12,82 Milliarden Franken noch sichergestellt ist. Die Finanzkommission kommt hier zum Schluss, dass die beantragte Erhöhung des Verpflichtungskredites für den Ausbauschritt 2035 aus finanzieller Sicht vertretbar ist.
3.[NB]Ob alle vom Ständerat zusätzlich aufgenommenen Projekte des Ausbauschritts sachlich richtig sind, ist ein politischer Entscheid, den vor allem die KVF und letztlich der Rat zu beurteilen haben. Aus finanzpolitischer Sicht ist nach Ansicht der Finanzkommission der im Finanzhaushaltgesetz festgehaltene Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten. Das bedeutet, dass beim vorliegenden Ausbau die notwendigen und baureifen Projekte zu realisieren und die nicht dringlichen und nicht baureifen Projekte grundsätzlich für den nächsten Ausbauschritt zurückzustellen sind.
Gestützt auf diese Darlegungen beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Finanzkommission, dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur sowie dem Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur gemäss den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen, namentlich auch der Erhöhung des Kredites von 11,9 auf 12,82 Milliarden Franken.