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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-04

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, auf Verordnungsebene die nötigen Grundlagen für die Einführung einer Umweltschutzvignette zu erlassen. Diese soll als Basis für die Errichtung von Umweltzonen dienen. Dabei sollen Kantone, Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss innerhalb bestimmter Zonen entweder ständig oder im Fall, dass es eine hohe Luftbelastung gibt, zu verbieten.

Die Idee ist nicht neu, der Bundesrat hatte sie auch schon einmal. Er hat selber 2010 eine Vernehmlassung zu den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen durchgeführt. Er ist dabei aber auf grossmehrheitliche Ablehnung gestossen und hat dann das Projekt nicht mehr weitergeführt. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Kantone diesen Umweltzonen kritisch gegenübergestanden sind. Sie befürchten einen administrativen Aufwand, denn die Vignetten, mit denen diese Abgaskategorien der Fahrzeuge zu kennzeichnen wären, müssten dann von allen Kantonen abgegeben werden, selbst wenn es auf dem Gebiet eines bestimmten Kantons keine Umweltzone gäbe.

Gleichzeitig ist es so: Die Schadstoffbelastung durch den Strassenverkehr hat zwar seit 1990 abgenommen. Trotzdem werden die geltenden Grenzwerte für die Luftreinhaltung bis heute regelmässig überschritten. Luftverschmutzung verursacht Schäden. Man rechnet mit Schäden in der Höhe von rund drei Milliarden Franken, das heisst, es gibt noch etwas zu tun.

Aber, wie gesagt, dieses Instrument hat der Bundesrat bereits einmal ausprobiert. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die Ausgangslage seit 2011 vermutlich nicht wesentlich verändert hat. Er erachtet ein neues Rechtsetzungsprojekt deshalb jetzt nicht unbedingt als zielführend. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.

Nun ist es aber so, dass wir nicht einfach untätig bleiben und diese Nichteinhaltung der Grenzwerte einfach so hinnehmen wollen. Eine Verbesserung, die sich abzeichnet, besteht darin, dass es in der Europäischen Union seit 2017 und danach auch in der Schweiz verschärfte Abgasvorschriften gibt, nämlich Euro 6d. Diese neuen und strengeren Vorschriften sind in Kraft getreten und kommen ab September 2019 richtig zur Geltung. Sie werden zu besseren Abgaswerten führen.

Sollten die geltenden Grenzwerte für die Messung der Luftqualität aber weiterhin überschritten werden, müssen wir - das ist so - zusätzliche Massnahmen prüfen. Neben der Anpassung hinsichtlich der Abgas- und Treibstoffqualität gehören da zum Beispiel auch die Förderung des Langsamverkehrs und die Förderung der Elektromobilität dazu. Das sind einmal ein paar Ideen. Selbstverständlich könnte man noch weitere Massnahmen prüfen.

Nachdem das Anliegen der Motion aber schon einmal geprüft worden ist, beantragen wir Ihnen Ablehnung.