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Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-09-16

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit III zu unterstützen, die heutige Wohnsitzdauer von 12 Jahren als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung beizubehalten und alle Anträge auf Verkürzung der Wohnsitzdauer abzulehnen. Der Bundesrat sieht eine Verkürzung dieser Wohnsitzdauer auf 8 Jahre vor, im Wesentlichen mit dem Argument, die heutigen 12 Jahre seien im internationalen Vergleich sehr lang. Diese Argumentation vermag nicht allen Aspekten des Problems gerecht zu werden. Österreich, Italien und Spanien haben immerhin eine Dauer von 10 Jahren. Es kommt hinzu, dass das Schweizer Bürgerrecht aus einem Gemeinde-, einem Kantons- und einem Bundesbürgerrecht besteht; es muss für alle drei Rechte eine genügende Integration nachgewiesen werden, was naturgemäss Zeit beansprucht.

Für die SVP steht die Einbürgerung nicht am Anfang oder im Zentrum des Integrationsprozesses, sondern ganz klar am Schluss.

Heute sind wir immer mehr mit Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern aus völlig anderen Kulturräumen und Kulturbereichen konfrontiert, sodass die Anpassung naturgemäss länger dauert. Es ist dies eine Erfahrung, die ich in einer kommunalen Einbürgerungskommission in der letzten Zeit ganz ausgeprägt gemacht habe. In letzter Zeit hat sich auch die Zahl der Einbürgerungsgesuche und -entscheide markant erhöht. Im Jahre 1990 haben wir in diesem Land 6200 Einbürgerungen vorgenommen, 1995 waren es 17 000 und im Jahre 2000 bereits 30 000 Einbürgerungen.

Man kann deshalb auch nicht sagen, dass die heutige Wohnsitzdauer von 12 Jahren eine übermässig hohe Eintrittsschwelle darstelle. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Statistik erfüllen zurzeit rund 738 000 Ausländerinnen und Ausländer die Voraussetzung der Wohnsitzdauer von 12 Jahren und könnten das Schweizer Bürgerrecht beantragen. Diese Zahl scheint wirklich hoch genug zu sein. Sie zeigt, dass kein Bedürfnis besteht, die Wohnsitzdauer zu verkürzen.

Bei einer Verkürzung der heute geltenden Wohnsitzdauer wird aus unserer Sicht das politische Fuder ganz eindeutig überladen. Nachdem am 12. Juni 1994 die Vorlage für eine erleichterte Einbürgerung von jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern gescheitert ist, sind alle Vorschläge für eine generelle Verkürzung der Wohnsitzdauer bei der ordentlichen Einbürgerung unverständlich und dokumentieren ein fehlendes politisches "Gschpüri".

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit III.