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de Courten Thomas · Nationalrat · 2019-06-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-04

Wortprotokoll

Ich gebe der guten Ordnung halber meine Interessenbindung in diesem Fall bekannt: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Elektra Baselland, eines Energieversorgungsunternehmens in meiner Heimatregion, das selbst auch Windpärke besitzt, betreibt oder plant. [PAGE 834] Ich bin mir deshalb auch bewusst, dass ich mit meinem Vorstoss hier möglicherweise ein heisses Eisen anpacke. Man kann sich daran die Finger verbrennen, weil hier die übergeordnete Politik der Energiewende frontal mit den Schutzinteressen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort kollidiert.

Ich nehme deshalb vorweg, dass sich mein Vorschlag weder gegen die Energiestrategie, wie sie das Volk beschlossen hat, noch gegen die Technologie der Windkraft an sich richtet, im Gegenteil.

Fakt ist allerdings, dass sich die Windkraftziele der Schweiz nicht gegen den Willen der Bevölkerung umsetzen lassen. Das beweisen zahlreiche Bürgerinitiativen im Land. Diese wehren sich regelmässig basisdemokratisch und vor allem mit Erfolg, z. B. im Baselbiet gegen das Projekt am Schleifenberg oberhalb von Liestal durch Widerstand aus der Nachbargemeinde Frenkendorf, erst kürzlich auch im Aargauer Suhrental, wo die Windradprojekte Reitnau und Staffelbach nach Protesten der Bürgerinnen und Bürger auf Eis gelegt wurden, oder auch in der Linthebene, in Bilten im Glarnerland, wo das Windparkprojekt Linthwind von der Bevölkerung eben erst gestoppt wurde.

Mein Ziel ist es hier, mit meinem Vorstoss Rechtssicherheit zu schaffen und die Akzeptanz der Windkraftanlagen in der Bevölkerung mit einer verbindlichen Abstandsregelung zu erhöhen. Bisher fehlt eine solche gesetzliche Grundlage für Mindestabstände von Windkraftwerken zu Siedlungsgebieten in der Schweiz. Die zuständigen Behörden stützen sich auf Empfehlungen von Fachorganisationen, die gleichzeitig die Interessenvertretung der Windkraftbranche wahrnehmen. Das ist ein stossender Interessenkonflikt, der die Emotionen immer wieder unnötig hochgehen lässt. Gleiches gilt auch, wenn aus den Büros des Bundesamtes für Energie mittels einer bezahlten Studie aus der Energiestrategie für Windparkprojekte plötzlich ein raumplanerisches Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Kantonen abgeleitet wird und damit die umstrittenen Windräder höher gewichtet werden als die Kantons- und Gemeindeautonomie in unserem Land. Die bisherigen Rechtsgrundlagen, auf die man sich bei konkreten Projekten und Bewilligungsverfahren abstützt, der Anhang 6 der Lärmschutzverordnung, wie uns der Bundesrat wissen lässt, stammen aus dem Jahr 1986 und damit aus einer Zeit der Windkraft, die technologisch fast schon prähistorisch anmutet.

Moderne Windkraftwerke, die heute zum Einsatz kommen, weisen Gesamthöhen von deutlich über 150 Metern auf, und die Entwicklung von noch grösseren Windkraftanlagen schreitet munter voran. In Deutschland werden bereits ganze ältere Windpärke durch Nachfolgeanlagen in weit grösseren Dimensionen "repowered". Aber "repowered" wird damit eben auch die Belastung der Bevölkerung. Aus den technischen Angaben von Windkraftwerk-Herstellern lässt sich von den Windkraftgegnern locker herleiten, dass die geltenden Lärmschutzgrenzwerte durch ein einziges modernes Kraftwerk in einem Abstand zu Siedlungsgebieten von unter 1500 Metern nicht eingehalten werden.

International ist die Frage deshalb längst entschieden, vor allem in Ländern, die lange Erfahrung mit Windkrafttechnologie aufweisen. Dort wird der Abstand der Anlagen zum Siedlungsgebiet klar und verbindlich geregelt. Als Beispiel für Deutschland sei Bayern genannt, wo die Regel gilt, dass der Abstand zu Siedlungen mindestens der zehnfachen Anlagenhöhe entsprechen muss. Das habe ich in meiner schriftlichen Begründung bereits dargelegt. Mittlerweile wird mit dieser Regel auch in anderen deutschen Bundesländern das umgesetzt, was selbst die Kanzlerin für ganz Deutschland zum Ziel erklärt hat. In den USA sind 3000 Meter Abstand zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Häusern zwingend; in England sind es 2000 Meter Abstand für Anlagen bis 100 Meter Höhe und 3000 Meter für höhere Anlagen; in Australien sind es mit Hinweis auf die Gesundheitsgefährdung 2000 Meter; in Polen sind es auch 2000 Meter. Auch in Finnland verlangt das Gesundheitsministerium einen Abstand von 2000 Metern; in Niederösterreich sind es immerhin 1200 Meter Abstand. Und in der Schweiz streiten wir uns, ob der Abstand 300, 500 oder 700 Meter sein soll.

Ich denke, das muss ein Ende haben. Ansonsten landen wir - und das garantiere ich Ihnen hier - in den gleichen Diskussionen wie bei Überland-Starkstromleitungen, 5G-Technologien usw., also in der puren Verhärtung und Blockade. Und dann wird es erst richtig schwierig und teuer.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Vorstoss zu unterstützen.