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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-05

Wortprotokoll

Mit den beiden Motionen Flückiger Sylvia 17.3843 und Föhn 17.3855 haben Sie den Bundesrat beauftragt, Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten, welche die europäische Holzhandelsregulierung abbilden soll. Das Ziel ist, Handelshemmnisse respektive Exportbehinderungen abzubauen.

Der Bundesrat hat diesen Auftrag sehr gerne entgegengenommen und ihn auch umgesetzt, zumal es Sinn macht, das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz zu verbieten. Wir wissen, dass illegaler Holzschlag weltweit nicht nur klima- und handelspolitische Probleme verursacht, sondern auch immer wieder im Zusammenhang steht mit Menschenrechtsverletzungen. In diesem Sinne hat die Europäische Union bereits 2013 diese Holzhandelsregulierung verabschiedet, die eben das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzschlag verbietet. In der Schweiz hatten wir bisher keine solche Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzschlags. Deshalb ist das jetzt sinnvoll und gut, wenn Sie das heute so beschliessen.

Die Vorlage ist ja auch nicht neu. Der Bundesrat hatte genau diesen Vorschlag, das Verbot von illegalem Holz und die Einführung einer Sorgfaltspflicht, im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlages zur Initiative "Grüne Wirtschaft" bereits einmal gemacht. Das haben Sie auch diskutiert, dieses Anliegen war eigentlich unbestritten, aber die Vorlage wurde dann als Ganzes abgelehnt.

Diese Ausgangslage hat es dem Bundesrat ermöglicht, diese unbestrittenen Elemente wieder aufzunehmen. Es war deshalb auch keine erneute Vernehmlassung notwendig. Das heisst, wir konnten diese Vorlage jetzt rasch in die Räte bringen. Es ist wichtig, dass die Vorlage eine vollständige Umsetzung der EU-Verordnung im schweizerischen Recht ermöglicht. Das ist das, was wir Ihnen vorschlagen. Die Änderungen im Gesetz sehen vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht werden und gehandelt werden darf, das eben vorgängig legal geerntet und legal gehandelt worden ist. Das heisst: Wer erstmals Holz in Verkehr bringt, muss deshalb den entsprechenden Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Der Nachweis für eine Risikobewertung soll Informationen enthalten zur Holzart und zum Herkunftsland des Holzes. Zudem sind auch Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens von illegalem Holz zu vermindern. Dazu gehört zum Beispiel eine Dokumentation über die legale Bewirtschaftung des Herkunftswaldes und Informationen darüber, wie das geschlagene Holz weiterverwertet worden ist. Auch die Händler werden in die Pflicht genommen. Sie werden verpflichtet, die Namen ihres vorgelagerten Lieferanten und des nachgelagerten Käufers zu dokumentieren. Damit soll auch die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden.

Ich sage Ihnen gerne noch ein paar Zahlen zum Umfang. Worum geht es hier eigentlich? Wenn Sie die Zollstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung für das Jahr 2017 anschauen, dann sehen Sie, dass Lieferungen aus Drittstaaten ausserhalb der EU und aus der EU im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit einem Total von 26[NB]000 Akteuren, fast 310[NB]000 Einzellieferungen und einem Wert von rund 5,3 Milliarden Franken im Geltungsbereich der Regelung in die Schweiz eingeführt worden sind. Aus Drittstaaten ausserhalb der EU haben im Jahr 2017 rund 4500 Marktakteure Holz und Holzerzeugnisse in die Schweiz eingeführt. Für diese Akteure gibt es in Zukunft einen grösseren Aufwand. Im Geltungsbereich der neuen Regelung haben diese Importe aus Drittstaaten einen Mengenanteil von 4 Prozent mit einem Gegenwert von etwa 375 Millionen Franken. Der andere Teil sind dann Importe aus der Europäischen Union. Wenn wir die Exporte aus der Schweiz anschauen, dann geht das Hauptgewicht der Exporte, 94 Prozent, in die EU. Die von der vorgeschlagenen Regelung jetzt erfassten Exporte der Schweiz in die EU entsprechen einem Wert von 1,5 Milliarden Franken. Sie sehen hier also: Das sind beträchtliche Beträge, und ein Teil davon wird jetzt von diesen Regelungen betroffen sein.

Der Bund hat vorgesehen, dass mit dem Vollzug dieser Regelung das Bundesamt für Umwelt betraut wird. Ich hoffe, Sie denken dann wieder daran, wenn Sie über die Stellen und das Budget zum Stellenetat beraten. Das sind neue [PAGE 851] Aufgaben. Ich habe Ihnen die Anzahl der Akteure genannt. Wenn Sie diese Regelung einführen wollen, dann müssen wir mit vier bis sechs zusätzlichen Stellen im Bafu rechnen. Ich zähle auf Sie, dass Sie diese Stellen dann bewilligen, wenn es darum geht, die entsprechenden Mittel zu sprechen.

Eine vollständige Gleichbehandlung des Erstinverkehrbringens aus der Schweiz und der EU kann letztlich nur durch eine Vereinbarung mit der EU erreicht werden. Eine solche Vereinbarung ist jetzt nicht Teil der Vorlage, Sie beraten heute nicht über eine Vereinbarung mit der EU. Die Einführung einer Regelung, die mit der europäischen Holzhandelsregulierung identisch ist, ist aber die Voraussetzung dafür, dass wir eine solche Vereinbarung überhaupt eingehen können. Der Bundesrat hat mein Departement bereits beauftragt, zusammen mit dem WBF und dem EDA exploratorische Gespräche mit der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission aufzunehmen. Es hat hierzu in diesem Jahr bereits ein erstes Treffen stattgefunden. Das wollte ich Ihnen einfach noch mitteilen.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Ich werde mich zu den Mehrheits- und Minderheitsanträgen noch separat äussern.

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