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Hefti Thomas · Ständerat · 2019-06-05

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Noch einige kurze Bemerkungen, zuerst zur Transparenz in Steuerangelegenheiten: Offenbar denken die USA nicht daran, von der Inhaberaktie wegzugehen. Das nimmt man einfach so hin. Das ist sicher auch nicht Transparenz in Steuerangelegenheiten.

Völlig pauschal werden einfach alle Inhaberaktionäre als schlechte und kriminelle Menschen bezeichnet. Das kann ich einfach nicht verstehen. Diese sind offenbar so schlecht, dass man ihnen das Eigentum sogar ohne Entschädigung wegnehmen kann. Lesen Sie nur Artikel 9 Absatz 1 der Übergangsbestimmungen. Man muss ihn wirklich einmal lesen! Ich lese ihn jetzt vor: "Sofern Aktionäre" - hier sind die Inhaberaktionäre gemeint - "fünf Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 622 Absatz 1bis weder der Aufforderung nach Artikel 4 nachgekommen noch nach Artikel 8 beim Gericht ihre Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft beantragt haben, beantragt die Gesellschaft beim Gericht die Vernichtung der betreffenden Aktien." Es heisst: die Vernichtung - fertig.

In Absatz 3 wird ausgedeutscht: "Mit Eintritt der Rechtskraft des Entscheids über die Vernichtung der Aktien verlieren die Aktionäre ihre Rechtsansprüche endgültig" - es ist also eine endgültige Lösung -, "und die Einlagen fallen an die Gesellschaft." Anstelle der vernichteten Aktien gibt der Verwaltungsrat dann neue Aktien aus, und man weiss nicht, wem diese gehören. Das ist eine Enteignung wider alle Regeln unserer Bundesverfassung - ohne Entschädigung, das geht doch einfach nicht!

Man muss sehen, was die Kommission will. Die Kommission hat gesagt: Wir gehen von den Inhaberaktien weg. Sie wollte eigentlich sogar von den Inhaberaktien bei den grossen Gesellschaften weggehen. Aber da hat man gesagt, das dürfe man nicht. Also hat man das nicht gemacht. Aber man geht von den Inhaberaktien weg. Worüber wir uns hier streiten, ist nur die Frage: Wie ist der Übergang geregelt? Der Übergang soll nach der Mehrheit der Kommission so geregelt sein, dass [PAGE 296] er mit der Bundesverfassung, das heisst mit der Eigentumsgarantie, vereinbar ist. Ist denn das obszön? Ich glaube nicht, aber es scheint so zu sein.