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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-06-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-06-05

Wortprotokoll

Es gibt in der Schweiz etwa 38[NB]000 mit Abfällen belastete Standorte. Diese zeugen davon, wie sorglos wir in der Vergangenheit mit Abfällen umgegangen sind. Diese Standorte müssen saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen für Mensch und Umwelt führen. 4000 dieser belasteten Standorte sind Schiessanlagen oder Schiessplätze. Der Bund beteiligt sich mit dem sogenannten Vasa-Fonds finanziell an der Untersuchung, der Überwachung und der Sanierung dieser belasteten Standorte. Auch für die Sanierung von Schiessanlagen werden Abgeltungen aus dem Vasa-Fonds geleistet, allerdings mit der Vorgabe, dass dann keine neuen "Altlasten" entstehen sollen, das heisst, es darf nach 2020 nicht mehr in den Boden geschossen werden. Die Sanierungen selbst können aber erst nach 2020 erfolgen. Ich glaube, das leuchtet jedem ein: Wenn man einen Standort saniert - das ist[NB]eine[NB]teure Angelegenheit, das weiss ich aus meiner Gemeinde -, dann belastet man nachher den Boden nicht wieder neu, sondern dann geht man davon aus, dass man mit dem Geld die entsprechende Sanierung vorgenommen hat.

Die Schiesstätigkeit ist heute in der Schweiz die Hauptquelle für neue Bleibelastungen der Umwelt. Wir wissen, dass Blei und Antimon für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier hochtoxisch sind. Für Blei lässt sich nicht einmal ein Grenzwert festlegen, weil es für die menschliche Gesundheit immer bedenklich ist. Das heisst, die Freisetzung von Blei in der Umwelt muss unbedingt vermieden werden. Es gibt in der Schweiz Rinder, die an einer Bleivergiftung, verursacht durch Bleimunition von Schiessanlagen, gestorben sind. Schon nach einem einzigen Schiessanlass auf landwirtschaftlichem Kulturland kann die Konzentration von Blei so erhöht sein, dass dann die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt werden muss.

Zum Schutz der fruchtbaren Böden, aber auch zum Schutz des Grundwassers muss das Schiessen in den Boden beendet werden. Die alten Kugelfänge müssen saniert werden. Nach 2020 soll deshalb nicht mehr in den Boden geschossen werden. Die Frist ist dem Bundesrat wichtig, weil er, wie gesagt, vorwärtsmachen will.

Feldschiessen und historische Schiessen können auch nach 2020 durchgeführt werden - das ist selbstverständlich, und das will auch niemand verhindern -, allerdings indem eben künstliche Kugelfangsysteme eingesetzt werden. Bei den meisten solcher Schiessanlässe ist das bereits heute der Fall. Ich finde auch, dass wir da aus einer Mücke keinen Elefanten machen sollten; es funktioniert, das ist eigentlich auch allen klar, und niemand will jetzt mit Schiessanlässen die Böden zusätzlich belasten. Also bei den meisten Schiessanlässen werden solche künstlichen Kugelfangsysteme eingesetzt; sie kommen zum Einsatz. In gewissen Kantonen ist auch die Verwendung von sogenannten Big Bags obligatorisch, wenn eben kein künstlicher Kugelfang vorhanden ist. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 0,5 bis 1 Million Franken pro Jahr für alle diese Anlässe. Grundsätzlich können und sollen diese Kosten von den Verursachern und Organisatoren getragen werden. Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und wird auch nicht wirklich infrage gestellt.

In Bezug auf das historische Schiessen ist der Bundesrat der Meinung, dass es eine lange Tradition in der Schweiz ist und dass man solche Veranstaltungen bei der Umsetzung von zweckmässigen Schutzmassnahmen unterstützen kann. Es ist ja so, dass diese Anlässe höchstens einmal im Jahr stattfinden. Der Bundesrat ist aber der Meinung, das solle für die historischen Schiessen gelten, aber nicht für die Feldschiessen. Dort ist es zumutbar, dass man diese künstlichen Kugelfänge oder Schutzmassnahmen anderweitig finanziert, nicht zusätzlich mit Bundesgeldern. Deshalb unterstützt der Bundesrat die Mehrheit Ihrer Kommission und lehnt den Antrag der Minderheit I (Rösti) ab.

Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass, wenn Sie jetzt solche Unterstützungsmassnahmen für das historische Schiessen beschliessen möchten, diese nicht im Umweltschutzgesetz geregelt, sondern diese Mittel basierend auf dem Militärgesetz zur Verfügung gestellt werden sollen. Herr Nationalrat Bäumle hat den Ständerat eingeladen, das noch einmal mit dem Bundesrat anzuschauen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir da offen sind und eine unbürokratische, einfache Lösung suchen.

Zusammengefasst: Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, dass man historische Schiessen - jeweils höchstens einen Anlass pro Jahr - bei diesen Schutzmassnahmen unterstützen kann, aber nicht mit Mitteln aus dem Umweltschutz, sondern mit Mitteln, die auf dem Militärgesetz basieren.

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