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AB 245658

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-05

Wortprotokoll

Hier geht es um die Frage der obligationenrechtlichen Sanktionen. Der Bundesrat und die Minderheit Noser schlagen vor, dass Sanktionen möglich sind, wenn das Aktienbuch oder das Verzeichnis nicht korrekt nach den Vorschriften geführt wird. Wir erachten das als eines der grundlegenden Papiere einer Firma, weil es darüber Auskunft gibt, wem die Firma eigentlich gehört. Das sollte schon korrekt geführt werden, sonst wird eine grundlegende Aufgabe der Unternehmung nicht wahrgenommen. Das müsste zu obligationenrechtlichen Sanktionen führen dürfen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat zu folgen. Ich glaube, es ist gerade auch für das Vertrauen in eine Gesellschaft der Aktionäre wichtig, dass diese dort wenigstens richtig aufzeigt, wem die Firma gehört. Damit liegen der Bundesrat und die Minderheit wohl richtig.

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