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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2002-09-16

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt, wie Sie auf der Fahne sehen, die Herabsetzung des Wohnsitzerfordernisses von 12 Jahren auf 8 Jahre vor. Die Minderheit III (Joder) will bei 12 Jahren bleiben, während die Minderheit I (Hubmann), deren Antrag von Herrn Tillmanns begründet wurde, die Frist auf 6 Jahre herabsetzen will. Die 6 Jahre entsprechen dem europäischen Mittel. Eine solche Lösung wurde in diesem Saal bereits einmal genehmigt, nämlich als der Rat mit einer klaren Mehrheit einen Vorstoss überwiesen hat, der von 121 Ratsmitgliedern mitunterzeichnet worden war. Da ein Einbürgerungsverfahren im Schnitt 2 Jahre dauert, wären damit die 8 Jahre auch erreicht, und der bundesrätliche Entwurf wäre in diesem Sinn der gleiche.

In der Kommission fanden verschiedene Abstimmungen statt. Die Gegenüberstellung von 6 und 8 Jahren ergab eine Mehrheit - 11 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen - für die 8 Jahre, und der Antrag Cina auf 10 Jahre anstatt 12 ergab eine Bevorzugung des Antrages Cina. Zum Schluss hatten wir noch die Abstimmung 10 oder 8 Jahre, da war das Ergebnis 11 zu 11 Stimmen. Den Stichentscheid gab der Präsident gemäss dem Entwurf des Bundesrates, also 8 Jahre, während sich drei Mitglieder der Stimme enthielten.