preparatory:AB 245669
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Bei Artikel 8 haben Sie drei Varianten vor sich: die Variante des Bundesrates, die Variante der Mehrheit und die Variante des Nationalrates.
Der Bundesrat möchte, dass ein Gericht angerufen werden muss, um im beschriebenen Verfahren die entsprechenden Aktien für nichtig zu erklären; die Inhaberaktien werden dann durch Namenaktien ersetzt.
Die Kommissionsmehrheit - es war eine knappe Mehrheit von 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen - schlägt Ihnen vor, nicht zwingend den Richter anzurufen, sondern dieses Verfahren gesellschaftsintern zu belassen, also durch die Gesellschaft durchführen zu lassen, damit immerhin so eine Nichtigerklärung erfolgen kann.
Der Nationalrat schlägt Ihnen vor, die gesamte Umwandlung und Vernichtung der Aktien zu streichen, also auf die gesamte Sanktion von Artikel 8 der Übergangsbestimmungen zu verzichten.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Im schon zitierten Papier des Global Forum wird ausgeführt, dass die nationalrätliche Lösung sowieso abgelehnt würde, dass aber auch die Lösung der Mehrheit nicht genügend sei, und zwar - so steht es auf Seite 3 oben dieses Papiers - "namentlich aufgrund der Möglichkeit für den Aktionär, sich innert einer zu langen Frist direkt bei der Gesellschaft zu melden". Anlässlich seines Besuchs vor Ort in Bern vom 13. bis 17. Mai hat das Prüfungsteam des Global Forum diese Beurteilung vorgenommen.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, um ein einfacheres Verfahren für Aktionäre und Gesellschaften zu installieren.