preparatory:AB 245719
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-06-05
Wortprotokoll
Wir können der Mehrheit Ihrer Kommission in Bezug auf das Streichen von Absatz 2 folgen: Diese Auffassung können wir teilen.
Bei Absatz 1 läuft die Formulierung der Mehrheit darauf hinaus, das Angebot am Ziel zu messen und einen sichtbaren Paradigmenwechsel herbeizuführen in Bezug darauf, dass nicht nur der Preis eine Rolle spielt, sondern das gesamte Angebot beurteilt wird. Wir meinen, dass die Formulierung des Nationalrates dieser Anforderung eher entspricht. Der Nationalrat beschränkt sich darauf, zu sagen: "Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag." Sie fügen dem einen zweiten Satz an, der das noch präzisiert: "Dies entspricht dem Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis." Dieser Satz engt aber unserer Meinung nach diese Globalbeurteilung eher wieder ein. Wahrscheinlich ist es nicht eine absolut entscheidende Frage, aber die offene Formulierung des "vorteilhaftesten Angebots" lässt mehr Entscheidungskriterien für die Vergabe zu, als wenn Sie diese Öffnung gleich wieder einschränken. So meinen wir eigentlich, dass die Formulierung des Nationalrates eher dem Geist des Gesetzes entspricht, indem er die Vergabe öffnet und sie nicht sofort wieder einschränkt.
Somit würde ich Ihnen empfehlen, der Minderheit Zanetti Roberto zu folgen.