AB 245743
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Hier müssen wir eine Umwegvariante wählen: Ihre Kommission schlägt Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung ein Rückkommen auf Artikel 24 Absatz 2 vor.
Sie erinnern sich, dass sich der Bundesrat - der Bundespräsident hat es vorhin gesagt - und alle Beteiligten ursprünglich einig waren, dass keine Nachverhandlungen geführt werden sollen. Das war in der Formulierung des Bundesrates so formuliert: "Der Dialog darf nicht zum Zweck geführt werden, Offertpreise zu verhandeln." Der Nationalrat hat diese Formulierung übernommen, und unser Rat hat sie in dem Sinne präzisiert, dass es jetzt heisst: "... zum Zweck geführt werden, Gesamtpreise zu verhandeln." Der Nationalrat hat diese Version wiederum übernommen, und Ihre Kommission ist jetzt zum Schluss gelangt, dass es doch nicht eine präzise Formulierung sei, sondern dass wir - wenn wir das wollen, was wir meinen - so formulieren sollten: "Der Dialog darf nicht zum Zweck geführt werden, Preise und Gesamtpreise zu verhandeln." Es soll also nicht nur über Gesamtpreise, sondern über die Preise generell nicht verhandelt werden. Diese Formulierung schlägt Ihnen die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen vor.
In der Kommission wurde dann diskutiert, was das jetzt heisse, ob dann andere Verhandlungen geführt werden dürfen, also Verhandlungen, die sich nicht auf Preise oder Gesamtpreise beziehen. Mit dieser Formulierung sollen nach übereinstimmender Meinung des Bundesrates und Ihrer Kommission wie auch des Nationalrates keine anderen Verhandlungen geführt werden: Hier ist lediglich von Bereinigungen im Bereich von Preisen und Gesamtpreisen die Rede. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass auch der Preis oder der Gesamtpreis angepasst werden muss, wenn sich eine Leistung verändert.