Caroni Andrea · Ständerat · 2019-06-05
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, zuerst noch einmal den Grundsatz, den der Bundespräsident geäussert hat, etwas infrage zu stellen. Sie haben gesagt, Herr Bundespräsident, Ziel des Beschaffungswesens sei es, möglichst alle Aufträge im Inland zu vergeben, und jetzt schauen wir noch, wie wir das möglichst raffiniert machen. Ich sage: Ziel des Beschaffungswesens ist es, für den Steuerzahler und die Einwohner in diesem Land zu einem möglichst guten Preis-Leistungs-Verhältnis öffentliche Leistungen beschaffen zu können. Natürlich freut es uns, wenn dabei viel ans Inland geht. Das ist aber nicht die Aufgabe des Beschaffungsrechts, sondern der guten Rahmenbedingungen. Etwa so - wenn Sie mir als Tennisfan diesen Vergleich erlauben -, wie es nicht die Aufgabe des French Open ist, dass möglichst viele Franzosen gewinnen, oder der Swiss Indoors, dass möglichst viele Schweizer gewinnen. Aufgabe des Turniers ist es, einen guten Wettbewerb zu machen, den der Beste gewinnt. An allen anderen Orten schauen wir dann, dass unsere Leute die Möglichkeit haben, gut zu trainieren und dann zu gewinnen. Aber es ist nicht Sache des Turniers, des Wettbewerbs, des BöB, das Resultat vorwegzunehmen.
Die Kampagne für diesen Artikel läuft unter dem Titel "Fairplay". Ich habe das Schreiben von Kollege Engler auch erhalten. Mit der Fairness und dem Preis ist es so eine Sache, weil normalerweise jeder den Preis fair findet, der ihm entgegenkommt. Wenn man als Konsument oder als KMU Abnehmer einer Sache ist, dann findet man tiefe Einkaufspreise fair. Am liebsten hat man dann, wenn die günstigen Angebote aus dem Ausland auch günstig in die Schweiz kommen. Dafür gibt es sogar eine eigene Volksinitiative, die bezeichnenderweise Fair-Preis-Initiative heisst. Sie will die Produkte aus dem günstigen Ausland möglichst günstig im Inland haben. Und dann gibt es die gegenteilige Ansicht. Wenn man nämlich selber Anbieter ist und als KMU produziert, ja, dann möchte man möglichst hohe Verkaufspreise. Da möchte man, dass allzu günstige Produkte aus dem Ausland möglichst teuer bei uns ankommen. Auch im Namen der Fairness bemüht man hier den Staat und verlangt eine Schranke. Im Namen der Fairness - je nachdem, ob Sie Anbieter oder Abnehmer sind - wollen Sie jeweils das Gegenteil.
Mir scheint nun, es ist Aufgabe der Politik, nicht zugunsten der einen oder der anderen Seite einzugreifen, sondern den Widerspruch einfach in einem möglichst freien Wettbewerb aufzulösen, damit sich die Preise dort bilden. Die beiden Konzepte aber, die wir - National- und Ständerat - hier haben, fördern nicht diesen ergebnisoffenen Wettbewerb, sondern frönen dem Protektionismus. Der Kommissionssprecher hat es erfrischend offen mit Heimatschutz bezeichnet. Das mag einzelne Unternehmen freuen; die schreiben uns natürlich auch, diese 450. Es würde sie im Moment vielleicht freuen, aber gesamthaft verteuern wir so die Beschaffung zulasten aller Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Land.
Die konkreten Kritikpunkte an der Vorlage sind Ihnen ja sicher auch noch im Gehör, z. B. dass sie protektionistisch ist oder dass wir weitere unfaire Vorteile herausrechnen müssten. Wir haben ja tolle Rahmenbedingungen in diesem Land - wir wollen, dass unsere Unternehmen möglichst lange Spiesse haben in diesen Wettbewerben -; das und unser Bildungssystem, unsere politische Stabilität müsste man konsequenterweise auch herausrechnen.
Das Völkerrechtsproblem ist Ihnen bekannt. Die Kantone wollen diese Lösung ja nicht, weil sie sie schon völkerrechtlich gar nicht umsetzen dürfen. Damit disharmonisieren wir das Beschaffungsrecht auch. Ich nehme jetzt an - auch der Kommissionssprecher hat es angetönt und hofft -, das Ganze könnte noch irgendwie völkerrechtskonform verstanden werden. Irgendwann muss sich ein Gericht die Frage stellen: Da sind die bilateralen Abkommen, da ist dieses Gesetz. Ist das jetzt der erste Anwendungsfall der Schubert-Praxis in der Geschichte dieses Landes, bei dem das Parlament wirklich sehenden Auges gesagt hat, dass es den Vertrag verletze? Ich würde mich jetzt gemäss dem Votum des Kommissionssprechers eher dagegen aussprechen und sagen, das sei ein Versuch, im Rahmen des Rechts zu bleiben. Dann wird man es wohl kaum anwenden können. Wenn wir aber das Recht wirklich brechen, dann sind wir - ich dramatisiere etwas - in einem Beschaffungskrieg. Da verlieren wir, weil unsere Unternehmen per saldo auf den ausländischen Märkten viel mehr profitieren, als sie im Inland unter Druck kommen.
Nun noch etwas zum Begriff "Kaufkraftunterschiede", der neu ist im Vergleich zu den früheren Fassungen: Ich konnte an der betreffenden Kommissionssitzung nicht teilnehmen. Ich habe die Protokolle gelesen und jetzt auch zugehört, und mir ist bis heute nicht klar - auch nach dem Austausch mit dem EFD nicht -, was jetzt der Vorteil dieses Begriffs sein soll. Ökonomisch ist es einfach nicht dasselbe wie "Preisniveau". Es ist uns klar, was "Preisniveau" ist. Da kann man sich überlegen: Gut, die Leute, die Unternehmen können im Ausland billig einkaufen, das ist irgendwie unfair - also ich finde es nicht unfair, aber man kann diesen Gedanken ja noch nachvollziehen. Aber die Kaufkraft ist ja das Verhältnis des Einkommensniveaus zu den örtlichen Preisen. Da sehe ich den Zusammenhang zu unseren Beschaffungen nicht. Konkret: Was interessiert es unser Beschaffungsrecht, wie die Kaufkraft in Indien ist, also wie viel man mit einem indischen Lohn in Indien kaufen kann? Da ist quasi ein Nenner zu viel im Konzept, scheint mir. Als ich mit dem BBL kommuniziert habe, war dort auch nicht klar, was man damit bezweckt. Also ist die Formulierung mit "Preisniveau", wenn schon, noch passender. [PAGE 314]
Sie spüren, mein Fazit ist nach wie vor das, dass ich diese Lösung am liebsten gar nicht hätte. Aber ich habe, anders als letztes Mal, den entsprechenden Antrag aus Liebe zum Kompromiss dann nicht gestellt. Wenn ich Ihnen jetzt empfehle, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen, dann ist das für mich einfach die zweitbeste Option. Immerhin ist sie klar völkerrechtskonform und für die Behörden nur optional. Ich nehme an, die Behörden werden froh sein, wenn es nur optional ist, dann müssen sie es nicht anwenden. Sie können es auch kaum praktikabel anwenden, und sie brauchen es zugunsten unserer Unternehmungen nicht anzuwenden, denn wir haben so viele andere Kriterien. Der Bundespräsident hat gesagt, dass unsere Unternehmen mit diesen weichen Kriterien, bei denen auf die Qualität, auf die Nachhaltigkeit, auf die Umwelt geschaut wird, eben gewinnen, so wie auch Roger Federer am French Open gewinnen kann - ob er gewinnt, werden wir bis am Sonntag wissen, aber die Chance dazu hat er.
So bitte ich Sie nun also, wenn auch zähneknirschend, der Minderheit zu folgen - und bitte nicht der Mehrheit.